Mitglied von Unsterblich Wien muss am 13. August vor Gericht
Die Anklage gegen ein Mitglied von Unsterblich Wien betrifft NS-Propagandamaterial und Auftritte mit einer Lederkutte.
Am 13. August muss sich ein Mitglied der rechtsextremen Hooligan-Gruppe Unsterblich Wien wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bei Auswärtsspielen der Wiener Austria, etwa in der Südstadt und im Klagenfurter Wörthersee-Stadion, soll der junge Mann eine Lederkutte getragen haben. Auf deren Rückseite befand sich ein an den Totenkopf der SS-Division „Totenkopf“ angelehntes Symbol. Die Vorderseite zeigte eine an die Reichskriegsflagge aus der NS-Zeit angelehnte Darstellung. Anstelle des Hakenkreuzes waren die Buchstaben FAK zu sehen, an die Stelle des Eisernen Kreuzes trat ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Weitere Flächen waren violett gestaltet, außerdem stand „Unsterblich“ auf der Kutte.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der Beschuldigte NS-Propagandamaterial zur Verbreitung dieses Gedankenguts gesammelt und besessen habe. Genannt werden ein Sticker mit dem Spruch „Ein Volk, Ein Reich, Ein Führer“, ein „White Power“-T-Shirt, Bierdeckel und Sticker mit Totenkopf sowie Sticker mit veränderten Reichsadlern, die anstelle des Hakenkreuzes verschiedene Logos in ihren Fängen tragen.
Bei der Auswertung des Mobiltelefons entdeckten die Ermittler 68 Darstellungen von Hakenkreuzen, 36 des SS-Totenkopfs, 136 der „Schwarzen Sonne“ und 15 Doppel-Sig-Runen. Außerdem stießen sie auf Aufnahmen von Kleidungsstücken mit SS-Totenkopf, von Männern mit nationalsozialistischen Tätowierungen sowie auf ein Foto, das mehrere Personen beim Hitlergruß zeigt.
Ausgangspunkt des Prozesses waren Untersuchungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zur Gruppierung Unsterblich Wien. Seit November 2021 waren deren Anhänger wiederholt öffentlich in Lederkutten zu sehen, die mit stilisierten nationalsozialistischen Symbolen versehen waren. Im September 2023 durchsuchten die Behörden die Wohnräume von 13 Verdächtigen in Wien und Niederösterreich. Dabei wurden zahlreiche NS-Devotionalien sichergestellt.
Gegen einen 41 Jahre alten Mann wurde ebenfalls bereits Anklage erhoben. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zählt ihn zum engsten Umfeld des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel. Auch er soll vor Gericht erscheinen, ein Termin dafür steht derzeit noch nicht fest.
Die Gruppe Unsterblich Wien gehörte einst zur Fanszene der Wiener Austria. Bereits 2013 reagierte der Verein auf bekannte Mitglieder und Unterstützer mit Hausverboten. Gleichzeitig verlor die Gruppierung ihre Anerkennung als offizieller Fanclub und wurde von der Austria ausgeschlossen. Mehrere Personen dürfen zudem österreichweit keine Stadien betreten.
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Aktueller Stand
Was jetzt gilt
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Gegen mehrere Mitglieder von Unsterblich Wien gelten österreichweite Stadionverbote. · derzeit
Betrifft: Stadien in Österreich
Belegt durch: Tiroler Tageszeitung (27. Juli, 05:01 Uhr) · Salzburger Nachrichten (27. Juli, 00:00 Uhr)
Der Stand im Verlauf
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Lage erstmals erfasst.
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