Tirol plant 15 Erleichterungen bei Bauvorschriften und Verfahren
Bild mit KI erstellt Die Landesregierung beauftragte Dienststellen mit Rechtsgrundlagen für 15 geplante Erleichterungen beim Bauen, über die noch heuer beschlossen werden soll.
Die Tiroler Landesregierung hat die zuständigen Dienststellen des Landes beauftragt, die bau- und raumordnungsrechtlichen Regelungen weiter zu vereinfachen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen auszuarbeiten. Gesetzesänderungen in 15 Punkten sollen im Zuge des Tirol Konvents noch heuer beschlossen werden.
Die Initiative soll Verfahren vereinfachen, Prüfintervalle ausdehnen und laufende Kosten senken.
Geplante Änderungen betreffen Bauordnung und Raumordnung
Vorgesehen sind der Entfall der Auflage von Entwürfen von Raumordnungsprogrammen in den Gemeinden, zusätzliche Ausnahmen von der einheitlichen Bauplatzwidmung und von der Bewilligungspflicht bei Grundstücksänderungen. Auch der Ausnahmekatalog vom Geltungsbereich der Tiroler Bauordnung sowie der Katalog untergeordneter Bauteile sollen erweitert werden. Weitere Erleichterungen betreffen brandschutztechnische Sachverständige sowie Möglichkeiten und Ausnahmen bei der Bauausführung.
Bei der Beurteilung der rechtmäßigen Ausführung von Vorhaben sollen Toleranzen nach dem Stand der Technik berücksichtigt werden. Für nachträgliche thermische Sanierungen sind weitere Ausnahmen geplant. Bei Gebäuden, die ab 1998 errichtet wurden, soll ein nachträglich angebrachter Vollwärmeschutz um zehn Zentimeter stärker ausfallen dürfen als bisher. Bei Gebäuden, die nachträglich zu einer Wohnanlage umgebaut werden, soll die Barrierefreiheit etwa für Wohnungen im Erdgeschoss gewährleistet werden.
Bei Aufzugs- und Hebeanlagen in Wohnhäusern mit bis zu drei Wohnungen sollen sich die Prüfintervalle von einem auf zwei Jahre verlängern. Vorgesehen sind außerdem Erleichterungen bei Notrufeinrichtungen, eine Reduktion der Stellplatzverpflichtung bei Mitarbeiterwohnhäusern und Leitfäden zur vereinfachten Umsetzung von Vorschriften.
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