Abkochgebot in Zirl bleibt aufrecht
Bild mit KI erstellt Das Abkochgebot in Zirl gilt weiter. Proben an Quellen und im Leitungsnetz sollen die Verunreinigung eingrenzen.
In Zirl muss Wasser aus den Leitungen weiterhin vor dem Trinken und vor der Zubereitung von Speisen oder Getränken abgekocht werden. Das beauftragte Analyseinstitut kann noch keine vollständige Trinkwasserqualität bestätigen. Die seit Donnerstag der Vorwoche geltende Anordnung wurde am Montag bis auf Weiteres verlängert.
Für empfindliche Verwendungsbereiche soll das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd kochen. Das betrifft auch das Zähneputzen. Zum Duschen, Waschen, Händewaschen und für die WC-Spülung kann es ohne vorheriges Abkochen verwendet werden. Eigenhofen-Dirschenbach ist ausgenommen, weil der Ortsteil über eine eigene Leitung versorgt wird. Die frühere Verordnung untersagte den Gebrauch von Wasser aus den Gemeindewasserversorgungsanlagen ohne Abkochen und sah bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro vor.
Nach dem derzeitigen Wissensstand besteht durch das verunreinigte Wasser keine Lebensgefahr. Beim Trinken von nicht abgekochtem Wasser können Übelkeit oder Durchfall jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Quellen und Leitungsnetz werden umfassend beprobt
Nach einer Besprechung mit Fachplaner und Analyseinstitut weitete die Gemeinde die Probenahmen am Montag deutlich aus. Jede Quellfassung zum Hochbehälter Schlossbach wird nun getrennt untersucht. Zusätzlich werden an mehreren Stellen des Versorgungssystems und im Leitungsnetz Proben genommen. Bei den Schlossbach-Quellfassungen erfolgen außerdem Messungen der Schüttung.
Für Dienstag um 14 Uhr ist ein Termin mit Fachplanern und Fachberatern vorgesehen, bei dem die Analyseergebnisse besprochen werden sollen. Sollte eine einzelne Quelle als Auslöser festgestellt werden, kann ihre Zuleitung abgeleitet werden. Weitere Entscheidungen sollen auf den Untersuchungsergebnissen beruhen.
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