Apple kündigt Änderungen für Apps in der EU an
Bild mit KI erstellt Die neuen Bedingungen gelten ab 1. Oktober. Entwickler:innen können ihnen bereits zustimmen, Apple vereinheitlicht damit EU-Regeln.
Apple hat Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union angekündigt. Nach Angaben des Konzerns werden damit Meinungsverschiedenheiten mit der Europäischen Kommission über Geschäftsbedingungen und alternative Vertriebswege beigelegt. Die neuen Regeln sollen für alle Entwickler:innen, die Apps in der EU vertreiben, einheitlich sein.
Entwickler:innen können den neuen Bedingungen bereits zustimmen. Die Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft.
Neue Provisionen für App Store und alternative Vertriebswege
Nach dem neuen Modell erhebt Apple Provisionen auf den Verkauf digitaler Waren und Services. Die Core Technology Fee, bisher eine Gebühr pro Installation für Entwickler:innen mit außergewöhnlicher Reichweite, wird durch die Core Technology Commission ersetzt. Diese beträgt fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden. Die anfängliche Anschaffungsgebühr und die Gebühr für Dienstleistungen im Store entfallen.
Für Apps im App Store mit Apple In-App Käufen beträgt die Provision 26 Prozent. Für die große Mehrheit der Entwickler:innen, darunter Teilnehmer:innen des App Store Small Business Program, Mini Apps Partner Program oder Video Partner Program, sowie für automatisch verlängerte Abonnements nach dem ersten Jahr sind es 15 Prozent. Bei alternativer Zahlungsabwicklung in einer App fallen 20 Prozent an, für Entwickler:innen dieser Programme zehn Prozent. Für Verlinkungen aus einer App zum Abschluss von Käufen gelten 15 Prozent, für diese Programme zehn Prozent.
Zahlungsoptionen und Schutzmechanismen für Kinder
Entwickler:innen können in der EU neben alternativen Zahlungsoptionen auch Apple In-App Käufe anbieten. Sie können Apple In-App Käufe, eine alternative Zahlungsabwicklung in der App, eine Weiterleitung ins Internet oder eine Kombination dieser Optionen wählen. Die gewählte Zahlungsoption muss zwölf Monate lang beibehalten werden.
Apps der Kategorie „Kinder“ im App Store dürfen keine Links zu Webseiten mit Transaktionen enthalten. Apps aus dem App Store mit alternativen Zahlungsmethoden oder Links zu Transaktionswebseiten müssen für Nutzer:innen unter 18 Jahren einen Schutzmechanismus enthalten, der vor einem Kauf die Einbeziehung von Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangt. Für Nutzer:innen unter 13 Jahren sind Links auf Webseiten für Transaktionen nicht zulässig. In Mitgliedstaaten mit einer höheren gesetzlichen Altersgrenze für die Zustimmung der Eltern gilt der Schutz bis zu dieser Altersgrenze.
Apple erweitert Zugang zu alternativen Marktplätzen
Apple erweitert den Kreis der Unternehmen, die in der EU alternative App-Marktplätze betreiben oder Apps über das Internet vertreiben dürfen. Qualifiziert sind Unternehmen, die Mindestanforderungen von Dun & Bradstreet an die finanzielle Stabilität erfüllen, börsennotiert sind oder einem börsennotierten Unternehmen gehören, Risikokapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten haben, eine Finanzprüfung durch zugelassene Wirtschaftsprüfer:innen durchgeführt haben oder staatliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen sind.
Der Vertrieb über das Internet ist nur in der EU verfügbar. Apple verlangt weiterhin für jede alternativ vertriebene App eine Notarization, bei der Grundfunktionalität und der Schutz vor schwerwiegenden Bedrohungen geprüft werden. Für Entwickler:innen stellt Apple Ressourcen zu den neuen Optionen bereit.
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