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Stapel von Akten mit einem Stift auf einem Tisch und Richterhammer sowie Waage im HintergrundMit KI erstellt

Die OStA Innsbruck, die OStA Graz und die WKStA weisen den Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft zurück und verlangen eine längere Amtszeit.

Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck lehnt den vorliegenden Entwurf für eine Bundesstaatsanwaltschaft ab. Auch die Oberstaatsanwaltschaft Graz und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, sehen den Gesetzesvorschlag kritisch. Die neue Stelle soll als politisch unabhängige Spitze des Weisungssystems fungieren.

Die drei Behörden halten die vorgesehene Funktionsdauer von sechs Jahren für zu kurz. Sie sprechen sich entweder für eine unbefristete Bestellung oder für eine Amtszeit von zwölf Jahren aus.

Begutachtung des Entwurfs läuft bis Ende August

Die Dreierkoalition brachte den Entwurf Ende Juni in Begutachtung. Justizministerin Anna Sporrer erklärte, dem Vorschlag für eine längere Bestelldauer viel abgewinnen zu können. Bis zum Ende der Begutachtungsfrist sollen sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt werden.

Aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaften Innsbruck und Graz sowie der WKStA schafft der Ministerialentwurf keine ausreichende parteipolitische Unabhängigkeit. Nach ihrer Einschätzung löst er auch nicht das Problem des möglichen Anscheins politischer Einflussnahme. Derzeit entscheidet die politische Weisungsspitze in Gestalt der Justizministerin unter anderem über Anklagen gegen Beschuldigte anderer Parteien.

Die WKStA beanstandet zudem die geplante Ernennungskommission. Sie hinterfragt insbesondere, warum Vertretungen der Notare und Rechtsanwälte darin mitwirken sollen. Bei Rechtsanwälten sei nicht auszuschließen, dass eigene Interessen oder jene ihrer Mandanten in die Entscheidungen einfließen könnten.

WKStA kritisiert Mitwirkung des Nationalrats

Der Nationalrat soll Bewerberinnen und Bewerber ablehnen können, die von der Kommission vorgeschlagen wurden. Die WKStA sieht darin ein Risiko parteipolitischer Einflussnahme schon bei der Bestellung. Auch die vorgesehene Überprüfung des Abstimmungsverhaltens der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft und ihrer Stellvertretungen durch den Nationalrat wird kritisiert.

Eine parlamentarische Kontrolle aller Strafverfahren stehe nach Ansicht der WKStA im Widerspruch zu einer unabhängigen Strafverfolgung. Sie wendet sich auch dagegen, dass Parteipolitiker als Abgeordnete während laufender Verfahren Informationen über strafrechtliche Ermittlungen erhalten könnten.

Die WKStA kommt zum Schluss, der Entwurf verfestige die bestehende Problematik, statt eine politisch unabhängige Weisungsspitze zu schaffen. Für die Umsetzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. FPÖ und Grüne haben den Entwurf bereits kritisiert, weshalb eine solche Mehrheit derzeit als unwahrscheinlich gilt.

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