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Eine Hand hält ein Smartphone mit Chat-Nachrichten vor einem Laptop, auf dem getippt wirdBild mit KI erstellt

Die Innsbrucker Gerichte haben Hasspostings und Drohungen nach den Freisprüchen im Tierquälerprozess an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Nach den Freisprüchen von vier jungen Männern im Tierquälerprozess im Brixental sind im Internet tausende Hasspostings sowie Drohungen gegen die vorsitzende Richterin aufgetaucht. Das Landesgericht Innsbruck und das Oberlandesgericht Innsbruck übergaben Beiträge zur strafrechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Die Ermittlungen betreffen auch die Frage, welche strafrechtlichen Delikte durch einzelne Postings erfüllt sein könnten. Als möglicher Tatbestand steht unter anderem die Aufforderung zur Begehung einer Straftat im Raum. Ein Teil der Beiträge wurde nach Angaben der Justiz unter Klarnamen veröffentlicht, bei weiteren muss geklärt werden, ob sie anonym oder unter falschen Namen verfasst wurden.

Polizei schützt Pressegespräch und kontrolliert Wohnsitz

Die Präsidenten des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Innsbruck informierten bei einem von Polizeischutz begleiteten Pressegespräch über die Reaktionen. Zum Schutz von Beschäftigten der Gerichte wurden Maßnahmen gesetzt. Die Polizei kontrolliert den Wohnsitz der Richterin regelmäßig.

Neben den Beiträgen in sozialen Netzwerken gingen auch telefonisch Beschimpfungen und Drohungen beim Gericht ein. Betroffen waren dabei nach Angaben der Gerichtsverantwortlichen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht am Verfahren beteiligt waren. Öffentlich wurden zudem die Namen der Richterin und der Staatsanwältin verbreitet.

Anwälte prüfen besonders schwere Beleidigungen

Die Gerichtspräsidenten legten 15 direkte Drohungen gegen die Richterin sowie zehn schwere Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen vor. Besonders schwere Beleidigungen werden von Anwälten auf mögliche rechtliche Folgen geprüft. Gegen Behauptungen über eine angebliche Korruption der Justiz sollen ebenfalls rechtliche Schritte gesetzt werden.

Die Gerichtsverantwortlichen halten die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gegen Hass im Netz grundsätzlich für ausreichend. Als Problem nannten sie die große Menge an Kommentaren und fehlende Ressourcen für deren Sichtung, Weiterleitung und rasche Löschung.

Im Verfahren waren vier Beschuldigte im Alter von 16 bis 25 Jahren freigesprochen worden. Ein von ihnen aufgenommenes Video soll eine Misshandlung und Tötung eines Katers nach einer Betäubung mit einem Bolzenschussgerät zeigen. Ein veterinärmedizinisches Gutachten konnte nicht zweifelsfrei klären, ob das Tier danach noch Schmerzen empfunden hatte. Das Verfahren am 4. August fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Freisprüche sind rechtskräftig, nachdem die Verteidiger das Urteil angenommen und die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtet hatte. Unabhängig davon befasst sich die Bezirkshauptmannschaft mit einem Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz. Justizministerin Anna Sporrer bezeichnete persönliche Diffamierungen und Bedrohungen von Richterinnen und Richtern als Angriffe auf den Rechtsstaat.

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