Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
Zwei Jahre Haft nach Bankomat-Sprengversuch in Aschbach-MarktBild mit KI erstellt

Ein 28-jähriger Niederländer erhielt zwei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft bekämpft das nicht rechtskräftige Urteil mit Strafberufung.

Das Landesgericht St. Pölten verhängte gegen einen 28-jährigen Niederländer zwei Jahre Freiheitsstrafe. Der Mann wurde wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen.

Für die Strafbemessung waren sein Geständnis und der Umstand relevant, dass die Tat beim Versuch blieb. Gegen ihn sprachen unter anderem zwölf Vorstrafen in seinem Heimatland. Der gesetzliche Strafrahmen reichte von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

DNA-Spuren führten zur Festnahme des 28-Jährigen

In der Nacht auf den 28. November 2025 wurde ein Geldausgabeautomat in einer Bankfiliale in Aschbach-Markt mit einem Brecheisen aufgebrochen. Der geplante Sprengversuch scheiterte am Tresor des Bankomaten. Das Gebäude mit der Bankfiliale wurde massiv beschädigt, Beute machte der Täter nicht.

Nach der Tat fuhr der 28-Jährige mit einem Komplizen auf einem Motorroller davon und dürfte dabei verunglückt sein. DNA-Spuren brachten die Ermittler zu ihm. Er wurde festgenommen und Ende Juni nach Österreich ausgeliefert.

Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen zwei Männer. Wenige Kilometer vom Tatort entfernt wurden der Motorroller sowie eine Tasche mit dem Brecheisen entdeckt. Eine Passantin fand an der Donau, 14 Kilometer von der Bank entfernt, die Kleidung beider Verdächtigen.

Angeklagter schilderte Bedrohung durch Mittäter

Der Verteidiger bestritt eine führende oder maßgebliche Rolle seines Mandanten. Der Angeklagte erklärte, er habe zunächst nur den Motorroller nach Österreich bringen sollen. Nachdem einer von zwei Komplizen ausgestiegen sei, sei er bedroht und zur Beteiligung gezwungen worden. Von zugesagten 2.000 Euro habe er 500 Euro bekommen. Er sagte auch, seiner Familie sei gedroht worden und auf ein Fenster seines Hauses sei als Warnung geschossen worden.

Ein Ermittler des Landeskriminalamts Niederösterreich erklärte, Bankomat-Sprengungen in Österreich seien in den vergangenen Jahren vor allem von den Niederlanden aus organisiert und arbeitsteilig vorbereitet worden. Der zweite Beteiligte ist bislang nicht ausgeforscht. Der zweifache Vater äußerte vor Gericht Reue. Als Privatbeteiligte erhielt die Versicherung mehr als 102.000 Euro zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Deine Meinung zu diesem Artikel?

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.