Abschiebung ausländischer Straftäter nach Mindesthaft soll möglich werden
Bild mit KI erstellt Der Ministerrat hat den parlamentarischen Prozess für eine Novelle gestartet, die Abschiebungen nach Mindesthaft gegen den Willen Betroffener ermöglichen soll.
Nach dem Ministerratsbeschluss soll eine Gesetzesnovelle die Abschiebung ausländischer Straftäter nach Verbüßung der Mindesthaft auch gegen ihren Willen ermöglichen.
Bisher scheiterte die Außerlandesbringung oft am Veto der Betroffenen und war nur freiwillig möglich. Mit dem Beschluss im Ministerrat beginnt der parlamentarische Prozess. Die Novelle soll noch heuer in Kraft treten.
Innenminister Gerhard Karner, Justizministerin Anna Sporrer und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty stellten die Änderungen im Strafvollzug nach dem Ministerrat vor.
Verurteilten Straftätern in einem aufrechten Ausbildungsverhältnis soll ein Strafaufschub von bis zu zwei Jahren ermöglicht werden, um die Wiedereingliederung nach der Haft zu erleichtern.
Im August 2026 gab es rund 2.480 Erstanträge auf Asyl. Bis Ende August mussten 10.440 Personen Österreich verlassen, 51 Prozent davon zwangsweise. 48 Prozent der Abgeschobenen waren strafgerichtlich verurteilt.
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