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UVP-G-Novelle: Frist grundsätzlich sechs MonateBild mit KI erstellt

Die Novelle soll Genehmigungsverfahren bündeln und verbindliche Vorentscheidungen für Investitionsprojekte ermöglichen.

Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz befindet sich derzeit in Begutachtung. Sie soll Genehmigungsverfahren in Österreich einfacher, planbarer und schneller machen.

Künftig soll es ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben. Die Entscheidungsfrist soll grundsätzlich sechs Monate betragen.

Vorentscheidungen sollen Planungen früher klären

Eine neue Vorentscheidung soll zentrale Genehmigungsfragen klären, bevor Unternehmen erhebliche Mittel in die vollständige Detailplanung eines Projekts investieren.

Bei Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Anlagen sollen die Schwellenwerte für bestimmte Änderungsvorhaben angepasst werden. Immissionsneutrale oder nur geringfügig stärker belastende Änderungen sollen in der Einzelfallprüfung stärker berücksichtigt werden.

Für Maschinen und Betriebseinrichtungen sollen innerhalb klar definierter Grenzen Rahmenangaben möglich sein. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen durch lange Verfahren auf bereits überholte Technologie festgelegt werden.

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