UVP-G-Novelle: Frist grundsätzlich sechs Monate
Bild mit KI erstellt Die Novelle soll Genehmigungsverfahren bündeln und verbindliche Vorentscheidungen für Investitionsprojekte ermöglichen.
Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz befindet sich derzeit in Begutachtung. Sie soll Genehmigungsverfahren in Österreich einfacher, planbarer und schneller machen.
Künftig soll es ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben. Die Entscheidungsfrist soll grundsätzlich sechs Monate betragen.
Vorentscheidungen sollen Planungen früher klären
Eine neue Vorentscheidung soll zentrale Genehmigungsfragen klären, bevor Unternehmen erhebliche Mittel in die vollständige Detailplanung eines Projekts investieren.
Bei Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Anlagen sollen die Schwellenwerte für bestimmte Änderungsvorhaben angepasst werden. Immissionsneutrale oder nur geringfügig stärker belastende Änderungen sollen in der Einzelfallprüfung stärker berücksichtigt werden.
Für Maschinen und Betriebseinrichtungen sollen innerhalb klar definierter Grenzen Rahmenangaben möglich sein. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen durch lange Verfahren auf bereits überholte Technologie festgelegt werden.
Lass Deine Reaktion da
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.



Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.