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Bundesamt für Cybersicherheit startet am 1. OktoberBild mit KI erstellt

Das NISG 2026 setzt die NIS-2-Richtlinie um und macht das neue Bundesamt zur zentralen österreichweiten Anlaufstelle für Cybersicherheit.

Mit Inkrafttreten des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) nimmt das Bundesamt für Cybersicherheit (BCS) am 1. Oktober 2026 offiziell seine Arbeit auf. Österreich setzt damit die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie um und schafft eine zentrale, bundesweit zuständige Behörde.

Das BCS ist als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres eingerichtet. Allfällige Weisungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend schriftlich erfolgen.

Markus Kasinger übernimmt die Leitung des neuen Bundesamts

An der Spitze des Bundesamts wird Markus Kasinger stehen. Der Oberösterreicher war zuvor CIO bei der Austrian Power Grid AG. Dort baute er unter anderem ein Security Operation Center auf und setzte sich für IT-Sicherheitsinitiativen ein.

Innenminister Gerhard Karner verwies auf Kasingers Fachwissen und seine Erfahrung in der Wirtschaft. Das Bundesamt solle österreichische Unternehmen bei ihren Cybersicherheitsaufgaben unterstützen und gemeinsam mit ihnen Lösungen erarbeiten. Karner beschrieb den Auftrag als „beraten statt strafen“.

Kasinger nannte drei Schwerpunkte: die Widerstandsfähigkeit gegenüber neuen Bedrohungen durch Künstliche Intelligenz, die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die gesamtstaatliche Weiterentwicklung der Cybersicherheit.

Der Aufbau des Bundesamts wurde in den vergangenen Monaten vorbereitet. Mitarbeitende des Innenministeriums übernahmen bereits vor dem Start Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Dazu zählten auch Informationsveranstaltungen für Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter das NISG 2026 fallen.

Das NISG 2026 betrifft wesentliche und wichtige Einrichtungen, darunter Bereiche wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, Industrie und Lebensmittelversorgung. Auch die öffentliche Verwaltung steht im Fokus des BCS. Für die erfassten Einrichtungen gelten künftig verbindliche Cybersicherheitsanforderungen. Vorgesehen sind geeignete Risikomanagementmaßnahmen, die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle sowie Nachweise und Prüfungen.

Das Bundesamt übernimmt Aufsicht und koordiniert Cybervorfälle

Das BCS ist zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde. Zu seinen Aufgaben zählen die Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Cybersicherheitsstrategie, die Erstellung von Lagebildern und die Koordination bei großen Cybervorfällen. Es arbeitet zudem mit nationalen und internationalen Partnern zusammen. Bei festgestellten Mängeln kann das Bundesamt Maßnahmen verlangen, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Das Bundesamt verfügt nicht über polizeiliche Befehls- und Zwangsgewalt und übernimmt keine Aufgaben von Polizei oder Justiz. Seine Schwerpunkte sind Unterstützung, Koordination, Aufsicht, Prävention und das Management von Cybersicherheitsvorfällen.

Bei erheblichen Cybervorfällen ist eine erste Frühwarnung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, vorgesehen. Eine ausführlichere Meldung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, zu erfolgen. Je nach Situation können weitere Informationen und ein Abschlussbericht folgen.

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