Neue Regeln für E-Mopeds: Das gilt ab 1. Oktober
Bild mit KI erstellt Ab 1. Oktober 2026 gelten für bestimmte E-Mopeds neue Vorschriften. Führerschein, Zulassung, Versicherung und Motorradhelm werden Pflicht.
Für bestimmte E-Mopeds ändern sich in Österreich ab 1. Oktober 2026 die gesetzlichen Vorgaben. Betroffen sind elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Tretunterstützung, die höchstens 25 km/h schnell sind und eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt aufweisen.
Bislang werden diese Fahrzeuge rechtlich wie Fahrräder behandelt. Künftig gelten für sie grundsätzlich die Vorschriften für Mopeds.
Lenkberechtigung der Klasse AM
Wer ein solches E-Moped weiterhin auf öffentlichen Verkehrsflächen verwenden möchte, benötigt künftig zumindest eine Lenkberechtigung der Klasse AM. Ist diese bereits in einer vorhandenen Führerscheinklasse enthalten, muss kein zusätzlicher Mopedführerschein gemacht werden.
Zulassung samt Nummerntafel & Kfz-Haftpflichtversicherung
Zusätzlich werden eine Zulassung samt Nummerntafel und eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Auch beim Helm gibt es eine Änderung: Vorgeschrieben ist ein Motorradhelm, ein gewöhnlicher Fahrradhelm reicht nicht mehr aus. Gefahren werden muss künftig auf der Fahrbahn, Radfahranlagen dürfen mit diesen E-Mopeds nicht benutzt werden.
Grenzen bei Alkohol
Auch bei Alkohol gelten künftig die für Mopeds maßgeblichen Grenzen. Grundsätzlich liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille, für Personen unter 20 Jahren bei 0,1 Promille.
Besitzer eines bereits vorhandenen E-Mopeds sollten außerdem prüfen, ob die notwendigen Fahrzeugunterlagen vorhanden sind. Für eine Zulassung wird entweder ein CoC-Papier oder eine Einzelgenehmigung benötigt. Fehlen diese Voraussetzungen, darf das Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden.
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