Steiermärkischer Landtag fordert höhere Strafen bei Tierquälerei
Bild mit KI erstellt Nach dem einstimmigen Beschluss des Landtags fordert Landesrat Hannes Amesbauer eine Novelle des Strafgesetzbuches.
Der Steiermärkische Landtag hat am 7. Juli 2026 einstimmig und über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen, die Bundesregierung zu einer Novelle des Strafgesetzbuches wegen Tierquälerei aufzufordern.
Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer setzt den Beschluss mit einem Schreiben an Justizministerin Anna Sporrer um.
Der Straftatbestand der Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch sieht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. In Deutschland und der Schweiz sind jeweils Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen.
Für besonders schwere Fälle gibt es derzeit keinen eigenen Qualifikationstatbestand. Lang andauernde, systematische oder qualvolle Tathandlungen sowie Fälle mit einer Vielzahl betroffener Tiere unterliegen grundsätzlich demselben Höchststrafrahmen.
Amesbauer fordert die Bundesregierung und das Bundesministerium für Justiz auf, eine Novelle des § 222 Strafgesetzbuch vorzubereiten. Dabei sollen eine Anhebung des Strafrahmens und eine strafrechtliche Differenzierung für besonders schwere Fälle geprüft und umgesetzt werden, damit Gerichte schwerwiegende Fälle nach den konkreten Umständen ahnden können.
Im Berichtszeitraum 2023 bis 2024 gab es österreichweit 185 Verurteilungen ausschließlich wegen Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch.
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