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Tristach sucht Amtsleitung ab 1. März 2027Bild mit KI erstellt

Die Gemeinde Tristach schreibt eine Amtsleitung aus. Die Stelle beginnt am 1. März 2027 und ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Die Gemeinde Tristach schreibt die Stelle der Amtsleitung aus. Die Position soll ab 1. März 2027 mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden besetzt werden.

In einer sechsmonatigen Einführungsphase von März bis August 2027 sind 30 Wochenstunden vorgesehen. Das entspricht 75 % der Vollbeschäftigung. Die Anstellung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Bei entsprechender Dienstleistung und Eignung ist anschließend eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis möglich.

Amtsleitung koordiniert die Gemeindegeschäfte

Die Einstufung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012. Das Mindestentgelt in Entlohnungsgruppe b, Stufe 1, beträgt einschließlich Verwaltungsdienst- und Personalzulage 3.146,50 Euro brutto monatlich. Es kann sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften und anrechenbarer Vordienstzeiten erhöhen.

Zu den Aufgaben zählen die Koordination und Abwicklung der Gemeindeverwaltung, das Melde- und Wahlamt, die Personalverwaltung sowie Bau-, Raumordnungs- und Vertragsangelegenheiten. Vorgesehen sind außerdem Projektmanagement einschließlich Förderwesen, Öffentlichkeitsarbeit, die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen mit Protokollführung, die Zusammenarbeit mit Finanzverwaltung und Bürgerservice, Vertretungen bei Urlaub und Krankenstand sowie Parteienverkehr und Bürgerservice.

Vorzugsweise vorgesehen ist eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, etwa eine HAK-Matura, ein betriebswirtschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung. Berufliche Erfahrung im öffentlichen Dienst ist von Vorteil. Genannt werden Führungskompetenz, betriebswirtschaftliches Verständnis, sehr gute EDV-Kenntnisse, Interesse an zeitgemäßen IT-Lösungen, Teamfähigkeit, Fortbildungsbereitschaft, Flexibilität, Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit sowie eine engagierte und lösungsorientierte Arbeitsweise. Voraussetzung sind österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft, ein abgeleisteter Präsenz- oder Wehrersatzdienst und ein einwandfreier Leumund.

Der Bewerbung sind Lebenslauf, Schul- und Dienstzeugnisse, ein Staatsbürgerschaftsnachweis sowie gegebenenfalls ein Nachweis über den abgeleisteten Grundwehr- oder Wehrersatzdienst beizulegen. Bewerbungen sind bis spätestens 30. September 2026 an das Gemeindeamt Tristach, Dorfstraße 37, 9907 Tristach, oder per E-Mail an gemeinde@tristach.gv.at zu richten. Die Ausschreibung verweist auf das Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz 2005 und das Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005.

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