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Landtag beschließt Novelle zum Wiener GleichbehandlungsgesetzBild mit KI erstellt

Die Novelle erweitert die Befugnisse der Gleichbehandlungsbeauftragten und setzt EU-Standards für Gleichbehandlungsstellen um.

Der Landtag hat eine umfassende Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Sie stärkt die Gleichbehandlungsarbeit der Stadt Wien bei Strukturen und Befugnissen sowie bei den Rechten der Stadtbediensteten.

Mit der Novelle wurde die EU-Richtlinie 2024/1500 über Standards für Gleichbehandlungsstellen umgesetzt.

Elisabeth Kromus, Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Wien, kann nun verpflichtend umzusetzende Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung vorschreiben. Ihre Untersuchungsrechte wurden gestärkt, die Auskunftspflichten ausgeweitet.

Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Stelle sind verfassungsgesetzlich verankert. Eine eigene Dienststelle wurde vor 15 Jahren geschaffen, damit Betroffene unabhängig unterstützt werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte kann über personelle, technische und finanzielle Ressourcen selbstständig verfügen.

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