Gericht in Graz verhängt 720 Euro Geldstrafe gegen Bordellgast
Bild mit KI erstellt Vom Vorwurf des räuberischen Diebstahls und der Körperverletzung wurde ein 28-Jähriger freigesprochen. Schuldig ist er wegen Betrugs und Sachbeschädigung.
Der Prozess gegen einen 28-jährigen Steirer am Grazer Straflandesgericht endete mit einer Geldstrafe von 720 Euro wegen Betrugs und Sachbeschädigung. Die Anklage wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung führte hingegen zu einem Freispruch, weil sich diese Vorwürfe nicht hinreichend belegen ließen. Den Vorsitz im Schöffengericht führte Richter Hanspeter Draxler. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.
Nach Überzeugung des Gerichts nutzte der Mann die Dienstleistungen in dem Wissen, die dafür anfallenden Kosten nicht decken zu können. Der 28-Jährige hatte dagegen vorgebracht, ihm sei die fehlende Deckung seines Kontos nicht bekannt gewesen. Er sei davon ausgegangen, sich mehr leisten zu können, als tatsächlich möglich gewesen sei.
Sofortüberweisung scheitert an fehlender Kontodeckung
Eine Sexarbeiterin hatte ausgesagt, mit dem Mann für zwei Stunden Dienstleistungen einen Preis von 500 Euro ausgemacht zu haben. Der Zahlungsversuch erfolgte per Sofortüberweisung, als Ziel war ein spanisches Bankkonto vorgesehen. Wegen des zu niedrigen Kontoguthabens und des fehlenden Überziehungsrahmens wurde die Überweisung jedoch storniert.
Die ausständige Bezahlung führte zu einem Streit zwischen dem Mann und der Sexarbeiterin. Dabei soll er ihr nach ihrem Vorwurf 2000 Euro weggenommen haben, was der Angeklagte zurückwies. Er führte das Handgemenge darauf zurück, dass die Frau sein Handy an sich gebracht habe.
Bordellgast springt auf der Flucht aus einem Fenster
Die Polizei erhielt eine Verständigung. Der Mann ging zunächst weg und kam später wieder zum Laufhaus, um seine zurückgelassene Kleidung zu holen. Dort begegnete er den alarmierten Polizisten. Um den Beamten zu entkommen, verließ er das Laufhaus mit einem Sprung durch ein Fenster.
Während seiner Flucht richtete der 28-Jährige an einem Gartenzaun Schaden an. Draxler wollte im Prozess wissen, weshalb er trotz seiner Darstellung, kein Geld entwendet zu haben, die Flucht ergriffen habe. Der Angeklagte begründete sein Verhalten mit Panik und gab an, Paranoia gehabt zu haben. Den Zaunschaden habe er bereits wiedergutgemacht.
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