ÖGB warnt vor dauerhafter Webcam-Kontrolle im Homeoffice
Bild mit KI erstellt In den USA sollte eine Software rund 160 Webcam-Fotos pro Tag aufnehmen. Der ÖGB verweist auf Grenzen solcher Kontrollen in Österreich.
Der ÖGB hält dauerhafte Kamerakontrollen im Homeoffice für einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter hält einen ähnlichen Fall in Österreich für kaum vorstellbar. Österreichisches Arbeitsrecht schütze Beschäftigte auch zu Hause vor unverhältnismäßiger und unsachlicher Kontrolle, sagt sie.
In den USA klagt eine Beschäftigte gegen ihre Entlassung. Ihr Arbeitgeber wollte, dass eine Software während ihres achtstündigen Arbeitstags etwa alle drei Minuten Fotos aufnimmt. Das wären rund 160 Webcam-Aufnahmen pro Tag.
ÖGB nennt Grenzen betrieblicher Kontrollen
Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, brauchen in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung. Gibt es keinen Betriebsrat, ist die Zustimmung der einzelnen Beschäftigten nötig. Laut ÖGB ist außerdem entscheidend, ob eine Kontrolle verhältnismäßig ist und ob weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen.
Kontrollen, die die Menschenwürde verletzen, sind laut ÖGB absolut unzulässig. Als Beispiele nennt der Gewerkschaftsbund heimliches Abhören und Überwachungskameras in Toiletten und Waschräumen. Auch die direkte Videoüberwachung des Arbeitsplatzes zur Kontrolle der Beschäftigten sei verboten.
Weilharter zufolge können und müssen Arbeitgeber andere Wege finden, um Arbeitsergebnisse zu beurteilen. Beschäftigte, die ihre Arbeit zuverlässig erledigen, dürften nicht unter digitalen Generalverdacht gestellt werden. Das Interesse der Arbeitnehmer:innen an Privatsphäre sei auch am Arbeitsplatz zu respektieren. Eine gute Zusammenarbeit sei ohne permanente Überwachung möglich.
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