Nationalrat beschließt Abschiebungen aus Strafhaft ab 1. November
Bild mit KI erstellt Ab 1. November können ausländische Verurteilte nach der Mindesthaft auch gegen ihren Willen abgeschoben werden.
Der Nationalrat beschloss am 14. Oktober 2026 den neuen § 133b des Strafvollzugsgesetzes. Ab 1. November können ausländische Verurteilte nach Verbüßung der Mindesthaft auch gegen ihren Willen abgeschoben werden.
Von der Regel ausgenommen sind Menschen, die wegen eines Sexualdelikts, eines schweren Gewaltdelikts oder einer terroristischen Straftat verurteilt wurden. Bisher scheiterte die Außerlandesbringung laut Aussendung oft am Veto der Betroffenen und war nur freiwillig möglich. Künftig übernimmt die Fremdenbehörde Verurteilte direkt aus der Justizanstalt und führt die Abschiebung durch. Eine Schubhaft ist dafür nicht mehr nötig. Die Änderung entlastet die Polizei und setzt einen weiteren Punkt des Regierungsübereinkommens um.
Novelle ändert Haftvollzug und erweitert Ausbildungsaufschub
Europäische Bürgerinnen und Bürger ohne Aufenthaltsrecht in Österreich sollen ihre Haft künftig im Heimatland verbüßen. Ein Rahmenbeschluss der EU und ein Übereinkommen des Europarates bilden dafür den Rechtsrahmen. Bürokratische Hindernisse erschweren derzeit die Umsetzung und sollen schrittweise abgebaut werden. Die Novelle ändert dafür die Reihenfolge beim Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen. Das erhöht die Chancen, dass ausländische Verurteilte ihre Haftstrafen tatsächlich in ihren Heimatstaaten verbüßen müssen.
Staatssekretär Jörg Leichtfried begründete die Maßnahmen vor allem mit der Entlastung der Haftanstalten. Deren Überbelegung betrage derzeit acht Prozent, sagte er. Als Ziel nannte Leichtfried menschenwürdige Haftbedingungen und die Möglichkeit, nach der Strafe wieder Halt und Anschluss zu finden und ein friedliches Leben aufzubauen.
Auch der Strafaufschub für Berufsausbildungen wird ausgeweitet. Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kann der Haftantritt künftig länger als ein Jahr aufgeschoben werden, damit Verurteilte eine laufende Lehre oder Ausbildung abschließen können. Die Maßnahme soll Rückfälle verhindern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft absichern.
Lass Deine Reaktion da
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.



Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.