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KI-generiertes Bild: Ein Mikrofon und ein Aktenstapel stehen auf einem Tisch im Gerichtssaal.KI-Bild

Am 9. November beginnt in Wels der Prozess gegen einen 38-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen, mindestens acht Papageien nahe Schlatt ausgesetzt zu haben.

Anfang September entdeckte eine radfahrende Person einen Papagei in einem Gebüsch im Umfeld des Waldstücks und verständigte die Tierrettung. Später stieß eine Frau auf einen toten Papagei.

Dem 38-Jährigen wird Tierquälerei vorgeworfen. Die Verhandlung gegen ihn ist für den 9. November 2026 am Landesgericht Wels vorgesehen. Für den Mann aus dem Bezirk Wels-Land gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anklage wirft ihm vor, im Wald bei Schlatt im Bezirk Vöcklabruck mindestens acht Papageien freigelassen zu haben. Sie geht davon aus, dass die aus den Tropen stammenden Tiere in der freien Natur Mitteleuropas nicht lebensfähig gewesen wären.

Für den 38-Jährigen gilt derzeit noch eine Bewährung, die auf Verurteilungen aus der Vergangenheit zurückgeht. Im Verfahren legt das Gericht fest, ob die Vorstrafen berücksichtigt werden. Bis zu zwei Jahre Haftstrafe sind im Fall einer Verurteilung möglich.

Die eingefangenen Papageien befinden sich zusammen in der Obhut einer betreuenden Person. Bislang haben sie sich erholt.

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