Staatsanwaltschaft legt im Kammerer-Fall kein Rechtsmittel ein
Bild mit KI erstellt Der Freispruch für den 42-Jährigen ist rechtskräftig. Die Suche nach dem Täter im Mordfall Daniela Kammerer dauert an.
Nach zwei Verhandlungstagen lautete der Spruch des Geschworenengerichts am Landesgericht Innsbruck am Freitag auf Freispruch für den 42-jährigen Angeklagten. Rechtskräftig wurde die Entscheidung am Dienstag, dem 27. Oktober 2026. An diesem Tag endete auch die dreitägige Frist. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte bis dahin kein Rechtsmittel erhoben.
Mit acht zu null Stimmen fiel das Votum der Geschworenen aus. Rund eineinhalb Stunden berieten sie über den Fall. Bei der Verkündung beschränkte sich Richter Andreas Fleckl auf den Wahrspruch und nannte keine Begründung für das Urteil.
Der Angeklagte hatte früher gemeinsam mit Daniela Kammerer studiert. Im Prozess lautete der Vorwurf, er habe sie im Juni 2005 in Innsbruck ums Leben gebracht. Kammerer war 19 Jahre alt, als sie in einer Telefonzelle in Innsbruck durch zwei Messerstiche ums Leben kam. Im Prozess erklärte der Angeklagte, er sei unschuldig.
DNA-Spuren bildeten den Schwerpunkt der Verhandlung. Stichhaltige Nachweise fehlten. Eine Aufklärung des Mordes an Daniela Kammerer ist bislang ausgeblieben. Die Ermittler suchen weiterhin nach dem Täter.
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