Steiermark beschließt neue Windzonen und Photovoltaikflächen

Die Landesregierung legt 16 neue Windzonen fest und weist in Kapfenberg rund 66 Hektar für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus.
Die steirische Landesregierung beschloss in ihrer Regierungssitzung am 1. Oktober eine Novelle des Sachprogramms Windenergie, Energie-Sonderstandorte in Kapfenberg und die Steiermärkische Beschleunigungsgebietsverordnung.
Die Novelle legt 16 neue Vorrang- und Eignungszonen fest. Sie umfassen rund 4.000 Hektar oder 0,24 Prozent der Landesfläche und bieten ein Ausbaupotenzial von rund 450 bis 700 Megawatt. Insgesamt stehen damit 25 Vorrangzonen und drei Eignungszonen mit rund 8.560 Hektar für Windenergie zur Verfügung. Die Ausschlusszonen wurden um rund 40.000 Hektar erweitert. Auf 444.220 Hektar, rund 27 Prozent der Landesfläche, ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.
Stellungnahmen führen zu Änderungen an den Windzonen
Im öffentlichen Auflageverfahren gingen 716 Stellungnahmen ein, die fachlich und rechtlich geprüft wurden. Die Eignungszonen „Steineck-Kammern“ und „Perchauer Eck“ werden nicht weitergeführt. Zu den ausschlaggebenden Gründen zählten Stellungnahmen betroffener Gemeinden sowie zusätzliche naturschutzfachliche und ornithologische Einwände.
Vier Vorrangzonen wurden angepasst. Dabei berücksichtigte das Land unter anderem militärische Tiefflugstrecken, größere Abstände zu Wohngebäuden und den Schutz eines naturschutzfachlich wertvollen Biotops. Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Lebensräumen, besonders für Birk- und Auerwild, blieben bestehen und wurden teilweise präzisiert.
Photovoltaikflächen in Kapfenberg und Beschleunigungsgebiete
In Kapfenberg weist das Land rund 66 Hektar als Energie-Sonderstandorte für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Rund 42 Hektar entfallen auf die Erweiterung der „Deponie Emberg“, rund 24 Hektar auf den neuen Standort „Emberg Süd“. Die Flächen liegen nahe dem Werksgelände von Voestalpine-Böhler Kapfenberg, sind technisch oder baulich vorbelastet und beanspruchen keine hochwertigen landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Der erzeugte Strom kann direkt für industrielle Prozesse genutzt werden.
Die Beschleunigungsgebietsverordnung 2026 setzt Vorgaben der EU-Richtlinie RED III um. Als Beschleunigungsgebiete weist das Land 29 Vorrangzonen aus dem Sachprogramm Solarenergie sowie Sonderstandortflächen in Kapfenberg und Leoben mit insgesamt 724 Hektar aus. Für diese Flächen liegen Strategische Umweltprüfungen einschließlich Umweltberichten vor. Projekte für erneuerbare Energien können dort künftig in vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden.
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