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Steiermark will Bauverfahren verkürzen und Leerstandsabgabe abschaffen

Das zweite Deregulierungsgesetz betrifft mehr als 100 Landesgesetze. Die sechswöchige Begutachtung beginnt am 30. Oktober.

Landeshauptmann Mario Kunasek und Landesrat Willibald Ehrenhöfer trafen sich am 22. Oktober im Weißen Saal der Grazer Burg mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Sozialpartner, weiterer Interessenvertretungen und des Gemeindebundes sowie den Klubspitzen von FPÖ und ÖVP zu einem Gipfel über das zweite Deregulierungsgesetz.

Ehrenhöfer vertrat dabei die erkrankte Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom. Die Arbeiten am zweiten Deregulierungsgesetz begannen im Sommer 2025. Für das Vorhaben wurden sämtliche Landesgesetze vertieft geprüft. Betroffen sind mehr als 100 Gesetze, elf davon sollen zur Gänze wegfallen.

Behörden sollen Register abfragen statt Dokumente anzufordern

Die Vorschriften sollen technologieneutral formuliert werden, damit elektronische Übermittlungen möglich sind. Das Paket sieht außerdem vor, Bewilligungspflichten abzubauen, Prüfintervalle zu verlängern und Berichtsintervalle auszudehnen oder Berichtspflichten zu streichen.

Die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes samt Raumordnungsgesetz befindet sich in der finalen Phase und soll in der folgenden Woche fertiggestellt werden. Sie soll Bauverfahren beschleunigen. In bestimmten Verfahren nach dem Altstadterhaltungsgesetz, dem Ortsbildgesetz, dem Hebeanlagengesetz und dem Landessymbolegesetz sollen Entscheidungsfristen kürzer werden. Beim Grazer Altstadterhaltungsgesetz soll künftig ein einzelner Altstadt-Sachverständiger statt der Altstadtsachverständigenkommission ein Gutachten erstellen. Die Kommission soll verkleinert werden und veränderte Aufgaben erhalten.

Bei Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben mit bis zu 300 Personen soll künftig weder eine Bewilligung noch eine Anzeige nötig sein, auch wenn ein Dritter Veranstalter ist. Für Hüpfburgen soll statt der Bewilligung eine Anzeigepflicht gelten. Die Meldegrenze für Kleinveranstaltungen im Freien soll von bisher 300 auf 500 Personen steigen.

Gemeinden sollen durch das Ende der Leerstandsabgabe entlastet werden

Die Landesregierung will die Wohnungsleerstandsabgabe mit 1. Jänner 2029 abschaffen. Sie begründet den Schritt mit dem Aufwand für die Gemeinden, der in keinem angemessenen Verhältnis zum erhofften Lenkungseffekt stehe. Für die Einhebung müssten sämtliche leerstehenden Gebäude im Gemeindegebiet lückenlos erfasst werden. Der Wegfall soll Bevölkerung und Verwaltung entlasten. Die Zweitwohnsitzabgabe kann weiterhin eingehoben werden, ihre Abgabenhöchstgrenze soll indexbasiert angehoben werden.

Das Sammlungsgesetz und das Tanzschulgesetz sollen aufgehoben, die Zahl der Kehrtermine reduziert werden. Weidezäune und Messeinrichtungen sollen künftig keine naturschutzrechtliche Bewilligung benötigen. Bei Wasserkraftanlagen soll für die Umsetzung der 3. Gewässersanierungsverordnung künftig eine Anzeigepflicht statt einer Bewilligungspflicht gelten.

Die sechswöchige Begutachtungsfrist beginnt am 30. Oktober 2026. Nach möglichen Ergänzungen ist ein Beschluss in der Landesregierung für Jänner 2027 geplant. Im Februar 2027 soll der zuständige Ausschuss mit dem Vorhaben befasst werden. Die Beschlussfassung im Landtag ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

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