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Vier Personen stehen vor dem Eingang eines reich verzierten Gebäudes.

Er nennt bauliche, kommunikative und digitale Maßnahmen und dient Gemeinden sowie Veranstaltern als Orientierung im behördlichen Verfahren.

Für Tiroler Gemeinden sowie Veranstalterinnen und Veranstalter bietet der neue Kriterienkatalog eine Orientierung für die Vorbereitung: Er soll helfen, mögliche Hindernisse früh zu erkennen und passende Vorkehrungen für möglichst zugängliche Veranstaltungen zu treffen. Der Katalog eignet sich etwa für Gemeindefeste, Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturabende.

Erarbeitet haben den Katalog die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol sowie ÖZIV Tirol. An der Arbeit wirkten auch die Abteilung Gemeinden des Landes Tirol, die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und der Tiroler Monitoringausschuss mit. Isolde Kafka, Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes und Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses, betont, dass Barrierefreiheit von Anfang an in die Planung einfließen müsse. Nach Kafkas Einschätzung eröffnet das Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, das Zusammenleben eigenständig und gleichberechtigt mitzuformen.

Der Katalog zählt zum baulichen Bereich barrierefreie Sanitäranlagen und geeignete Bodenbeläge. Parkplätze nahe den Eingängen sollen gekennzeichnet sein. Für Bewegungsflächen und Wege braucht es genügend Breite, während Eingänge gut passierbar sein sollen. Auch wer aufgrund einer Seh- oder Hörbehinderung besondere Anforderungen hat oder kognitiv beziehungsweise kommunikativ eingeschränkt ist, soll bei der Planung berücksichtigt werden. Informationen zur Zugänglichkeit des Veranstaltungsortes sollen leicht verständlich und gut zu finden sein. Als weitere Punkte nennt der Katalog gut erfassbare Wegweiser und digitale Kommunikationswege, deren Nutzung möglichst ohne Hürden möglich sein soll. Im Vorfeld soll feststehen, an wen sich Menschen wenden können. Die zuständige Person soll Fragen bereits vor der Veranstaltung und währenddessen beantworten können. Wer Hilfe benötigt, soll sie in beiden Phasen ebenfalls kontaktieren können.

Als Richtschnur kann der Kriterienkatalog auch in behördlichen Verfahren herangezogen werden. Seine Anwendung macht eine baurechtliche Prüfung nicht entbehrlich und nimmt auch die formelle Beurteilung der Barrierefreiheit eines Gebäudes nicht vor. Nach Einschätzung von ÖZIV-Tirol-Geschäftsführer Hannes Lichtner kommen Veranstaltungen ohne Hindernisse nicht allein Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen zugute. Lichtner bezeichnet Barrierefreiheit als Gewinn für alle und sagt, sie steigere die Qualität von Veranstaltungen und ermögliche einem breiteren Publikum die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

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