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Stadtrat Erwin Baumann wird im Zusammenhang mit der Dürrehilfe für landwirtschaftliche Betriebe in Villach gezeigt.

Tierhaltende sowie Obst- und Gemüsebetriebe können bis 22. November Anträge stellen. Die Stadt zahlt die Unterstützung im Dezember aus.

Der Gemeinderat hat in Villach eine Dürrehilfe für Betriebe mit Tierhaltung sowie für Obst- und Gemüsebauern verabschiedet. Ansuchen können Betriebe, wenn die Dürre im Sommer bei ihnen zu Engpässen bei Futtermitteln oder zu Ernteverlusten bei Obst und Gemüse führte.

Die Einreichfrist läuft bereits. Bis zum 22. November muss der Stadt Villach der Antrag vorliegen. Pro Betrieb sind höchstens 500 Euro möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den insgesamt bereitstehenden Mitteln. Der Gesamtbetrag wird unter allen Betrieben verteilt, die ihren Antrag fristgerecht einreichen und die Förderkriterien einhalten. Die Stadt beurteilt die Anträge. Im Dezember erhalten die Betriebe die Unterstützung von ihr.

Die Förderung setzt Mindestwerte voraus

Bei Betrieben mit Tierhaltung sind mindestens drei Großvieheinheiten (GVE) erforderlich. Beispiele für den Tierbestand sind Geflügel, Pferde, Ziegen, Schafe, Schweine und Rinder. Die Angaben zu den gehaltenen Tieren müssen für den 1. Jänner oder den 30. September in eAMA belegt sein.

Die Betriebe müssen auf einer Fläche von mindestens 0,5 Hektar Obst oder Gemüse anbauen. Als Beleg dient der AMA-Mehrfachantrag. Zusätzlich müssen Betriebe die übergreifenden Vorgaben der Subventionsordnung für Land- und Forstwirtschaft beachten.

Landwirtschaftsreferent Stadtrat Erwin Baumann hält es für wichtig, die wirtschaftliche Existenz der Bäuerinnen und Bauern zu sichern und zu stärken, weil diese regionale Lebensmittel erzeugen. Ein weiterer Umlaufbeschluss, den Baumann bereits ausgearbeitet hat, soll zusätzliche Mittel aus dem Landwirtschaftsbudget für die Dürrehilfe bereitstellen.

Für eine persönliche Abgabe steht Birgit Mörtl im dritten Stock des Rathauses in Zimmer 316 zur Verfügung. Die Unterlagen können außerdem an GG 1 Behördenverwaltung, Rathausplatz 1, 9500 Villach, gesandt oder an behoerde@villach.at übermittelt werden.

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