VKI holt rund 39 Millionen Euro für Konsument:innen zurück
Bild mit KI erstellt Der VKI war 2025 in 94 Prozent von 234 Gerichtsverfahren ganz oder überwiegend erfolgreich und holte rund 39 Millionen Euro zurück.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte 2025 insgesamt 234 Gerichtsverfahren und war in 94 Prozent davon zur Gänze oder überwiegend erfolgreich. Über Sammelaktionen holte der VKI rund 39 Millionen Euro für knapp 180.000 Konsument:innen zurück. Der Tätigkeitsbericht zur Rechtsdurchsetzung entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Ein Schwerpunkt waren Verfahren zu Phishing-Betrugsfällen. Bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Ministerium meldeten sich zwischen 2023 und 2025 mehr als 700 Betroffene. In rund 10 Prozent der Interventionsfälle lehnten Banken eine außergerichtliche Erstattung zunächst wegen eines vermeintlichen Verschuldens der Betroffenen ab. Nach einer Klage des VKI erfüllten sie die Ansprüche weitgehend.
VKI-Verfahren betrafen Plattformen, Reisen und Streaming
Bei internationalen Online-Plattformen ging es unter anderem um Informationspflichten, Transparenz bei Werbung, Rankings und Empfehlungen sowie den Schutz Minderjähriger. Weitere Verfahren betrafen Dark Patterns, aggressiv vermarktete Online-Coachings und die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Trainings ohne aktive Einwilligung.
Zu den weiteren Klageschwerpunkten zählten Preisänderungsklauseln bei Streaming-Anbietern, Verbraucherrechte gegenüber Fluglinien, Reiseveranstaltern und Versicherungsunternehmen sowie Mogelpackungen, Shrinkflation und irreführende Preiswerbung. 2025 waren fünf Vorabentscheidungsverfahren des VKI beim Europäischen Gerichtshof anhängig oder wurden dort entschieden. Der EuGH entschied, dass ein Streamingdienst mit dynamischem Charakter eine digitale Dienstleistung ist. Dadurch verlieren Kund:innen bei Streaming-Abos ihr Rücktrittsrecht nicht. In einem weiteren Verfahren stellte der Gerichtshof klar, dass Fluglinien nach einer Annullierung neben dem Ticketpreis auch die Vermittlungsprovision erstatten müssen, selbst wenn ihnen deren genaue Höhe zuvor nicht bekannt war.
VKI setzte neues Klagerecht ein und fordert Reformen
Seit Inkrafttreten der Verbandsklagen-Richtlinie im Jahr 2024 darf der VKI als qualifizierte Einrichtung Klagen nach dem Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz führen. 2025 stützte er 33 Unterlassungsklagen auf diese Grundlage. Darunter waren Verfahren gegen Online-Plattformen, wegen irreführender Rabattwerbung und Handgepäcksgebühren sowie im Zusammenhang mit Geschäftsmodellen rund um Besitzstörungen bei Kraftfahrzeugen.
In vom VKI eingeleiteten Exekutionsverfahren verhängten Gerichte 2025 Geldstrafen von insgesamt 280.000 Euro gegen Unternehmen, die trotz rechtskräftiger Urteile weiter gegen Verbraucherrecht verstießen. Darunter waren 75.000 Euro Strafe gegen ein Fitnessstudio und 70.000 Euro gegen einen Optikkonzern, jeweils wegen irreführender Preiswerbung. Im selben Jahr erstatteten Banken mehr als 6 Millionen Euro wegen nicht offengelegter Bestandsprovisionen bei Fondsprodukten. Wegen unzulässiger Kostenklauseln bei Lebensversicherungen zahlt die Versicherungsbranche rund 10.000 Betroffenen einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich zurück. Mehr als 1.000 Kreditnehmer:innen erhielten Kreditbearbeitungsgebühren von der WSK Bank zurück.
Der VKI führt seit mehr als 20 Jahren Sammelaktionen und Sammelklagen durch. Er empfiehlt Reformen bei Musterprozessen und Exekutionsstrafen sowie Gewinnabschöpfungs- und Beseitigungsansprüche für Verbände. Nach Einschätzung des VKI ist der seit der Exekutionsordnungs-Novelle 2000 unveränderte Strafrahmen von maximal 100.000 Euro bei finanzstarken Unternehmen oft kein ausreichender Anreiz, rechtskräftige Urteile einzuhalten.
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