Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
Bundesrat ebnet Weg für steuerbegünstigte AktivpensionBild mit KI erstellt

Der Bundesrat erhebt keinen Einspruch. Ab kommendem Jahr sind bis zu 1.250 Euro monatlich steuerfrei, zugleich entfallen Pensionsversicherungsbeiträge.

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zur steuerbegünstigten „Aktivpension“ keinen Einspruch erhoben. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dafür. Ab kommendem Jahr können Erwerbstätige im Pensionsalter bis zu 1.250 Euro monatlich steuerfrei beziehen. Gleichzeitig entfallen ihre Pensionsversicherungsbeiträge.

Zum Paket gehören auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge, zusätzliche Fördermittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und eine vorübergehende Erlassung von Sozialversicherungsbeiträgen für bäuerliche Betriebe als Dürrehilfe. FPÖ und Grüne äußerten sich kritisch und hatten bereits im Nationalrat gegen das Paket gestimmt.

Koalition will Arbeiten im Alter attraktiver machen

Die Koalitionsparteien wollen mit der Aktivpension längeres Arbeiten attraktiver machen. SPÖ-Bundesrat Sandro Beer verwies auf einen vorgesehenen Transformationsfonds und zusätzliche 100 Millionen Euro für die Arbeitsmarktintegration älterer Beschäftigter. Das Geld soll nach seinen Angaben etwa für Wiedereingliederungs- und Weiterbildungsbeihilfen für Menschen eingesetzt werden, die mit 60 Jahren ihre Arbeit verlieren.

FPÖ-Bundesräte kritisierten, dass 45 Versicherungsjahre allein nicht für den Steuerfreibetrag ausreichen. Menschen, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben und mit 62 nach der Langzeitversichertenregelung in Pension gehen, würden nicht davon profitieren, wandten Markus Steinmaurer und Irene Partl ein. Die Grünen bezweifelten, dass die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben wird. Ihr Antrag auf ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren setzte sich nicht durch.

Weitere Gesetzesbeschlüsse passieren den Bundesrat

Bei der betrieblichen Altersvorsorge soll die Abfertigung Neu künftig ertragreicher veranlagt werden können. Bei einer solchen Wahl können die Kapitalgarantie und Möglichkeiten einer vorzeitigen Auszahlung grundsätzlich entfallen. Beschäftigte sollen selbst zwischen den Optionen wählen und über die Folgen eines höheren Anlagerisikos informiert werden. Ein neuer Generalpensionskassenvertrag soll auch Beschäftigten in kleineren Betrieben Zugang zu einer betrieblichen Alterspension eröffnen. Sozialministerin Korinna Schumann zufolge bleiben risikoreichere Veranlagungen freiwillig. Beschäftigte können bei der klassischen Abfertigung Neu bleiben und künftig Abfertigungen in eine lebenslange Zusatzpension umwandeln.

Als Dürrehilfe sieht das Paket eine Beitragsgutschrift für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge bäuerlicher Betriebe für Oktober und November vor. Laut Regierung sollen sich die Betriebe dadurch rund 140 Millionen Euro ersparen. Zusätzlich sind Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite bis 75.000 Euro und ein um 10 Prozent höherer Zuschuss für Risikoversicherungen im Jahr 2027 vorgesehen. Johanna Miesenberger (ÖVP) nannte diese Maßnahmen als weitere Bestandteile der Hilfen.

Eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz passierte den Bundesrat einstimmig. Der Ausgleichstaxfonds soll vom Bund in den Jahren 2026 bis 2029 zusätzlich zur Basisfinanzierung insgesamt 148,9 Millionen Euro erhalten. Damit sollen bestehende Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen finanziell abgesichert werden.

Mehrheitlich nahm der Bundesrat auch Änderungen beim Familienlastenausgleichsgesetz und beim Kinderbetreuungsgeldgesetz an. Sie regeln den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte rückwirkend ab 12. Juni beziehungsweise Anfang Juli neu. Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundversorgung erhalten keine Familienbeihilfe mehr. Für den Bezug von Familienbeihilfe entfällt das Erfordernis einer Erwerbstätigkeit oder einer Vormerkung beim AMS. Auch für Kinderbetreuungsgeld ist frühere Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung mehr.

Lass Deine Reaktion da

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.