Deutsches Gericht stellt Strafverfahren gegen Tiroler Schützen ein
KI-Bild Die Staatsanwaltschaft ordnete die Herausgabe aller 34 Gewehre an. Die jeweils hinterlegten Sicherheitsleistungen von 200 Euro wurden verrechnet.
Ein deutsches Gericht stellte die Strafverfahren gegen Mitglieder der Schützenkompanien Waidring, Fieberbrunn und Pillersee ein. Die für das Verfahren verantwortliche Staatsanwaltschaft verfügte, dass sämtliche 34 sichergestellten Schützengewehre herauszugeben seien.
Die je Verfahren geleistete Sicherheitsleistung von 200 Euro floss bei der Einstellung in die Abrechnung ein. Die Sicherheitsleistungen summierten sich auf 6.800 Euro.
Auf der Rückfahrt stellte die Bundespolizei 34 Karabiner sicher
Die Schützen waren auf der Rückreise von Feiern zum 70. Geburtstag und zum 35-jährigen Priesterjubiläum des Salzburger Erzbischofs Franz Lackner. Am 24. Juni 2026 war ein Reisebus im Kleinen Deutschen Eck unterwegs, als ihn die Deutsche Bundespolizei bei Bad Reichenhall überprüfte. Dabei stellte sie 34 Karabiner der Schützenkompanien Waidring, Fieberbrunn und Pillersee sicher.
Die Überprüfung des Busses ging mit dem Beginn strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Schützen einher. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein waren zu Ende. Zwölf der Karabiner waren historische Gewehre. Ihre Beschuss- und Abnahmestempel aus der Zeit des Nationalsozialismus wurden als kleine Hakenkreuze beschrieben.
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien bezeichnete die Zeichen als Markierungen historischer Prüfungen. Damit habe man nicht beabsichtigt, eine Haltung zu öffentlichen Angelegenheiten zum Ausdruck zu bringen. Der Verband grenzte sich von der NS-Ideologie ab und brachte Maßnahmen auf den Weg, um Bewusstsein zu schaffen und Fragen zum weiteren Umgang mit solchen Waffen aus früherer Zeit zu beantworten. Den Schützenkompanien rät die Bundesleitung, dafür zu sorgen, dass alle NS-Symbole auf den Gewehren nicht mehr erkennbar sind.
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