Gericht hebt Ablehnung eines Staatsbürgerschaftsantrags auf
KI-Bild Das Landesverwaltungsgericht hob die Ablehnung wegen der Verkehrsdelikte auf. Vorarlberg muss neu prüfen. Über die Verleihung ist noch nicht entschieden.
Ein Mann ersuchte im Mai 2025 um österreichische Staatsbürgerschaft. Im April 2026 entschied die für den Antrag verantwortliche Behörde der Vorarlberger Landesregierung gegen das Ansuchen. Als Grund nannte sie frühere Verkehrsübertretungen. Das Landesverwaltungsgericht hob die Ablehnung auf. Die österreichische Staatsbürgerschaft hat der Mann damit noch nicht erhalten.
Bei der neuerlichen Beurteilung muss Vorarlberg der rechtlichen Würdigung des Gerichts folgen. Der Beschluss kann nicht mit einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden. Die bisherigen Erhebungen zu Einkommen und Bonität spiegeln den aktuellen Stand nach Ansicht des Gerichts nicht mehr wider.
Eine der Verkehrsübertretungen ereignete sich im Juni 2022 in einem Ortsgebiet, kurz hinter dem Ende einer 70-km/h-Zone: Der Mann war dort 29 km/h schneller als erlaubt. Dafür musste er 360 Euro Geldstrafe entrichten. Diese Strafe war rechtskräftig. Die Geschwindigkeitsübertretung ereignete sich in einem Gewerbegebiet.
Ein anderes Auto wurde im Oktober 2025 auf einem Supermarktparkplatz vom Mann touchiert, als er aus einer Parklücke herausfuhr. Am Kotflügel sowie an der Felge des anderen Wagens entstanden leichte Kratzer. Nach den Feststellungen des Gerichts blieb es bei dem Vorfall bei leichtem Sachschaden, eine Gefahr für Menschen bestand nicht. Das Nörgeln seines Kindes habe seine Aufmerksamkeit gestört, erklärte der Mann bei der Polizei. Für das Gericht war seine Aussage glaubhaft, dass er die Kollision nicht wahrgenommen hatte.
In Vorarlberg hat der Mann als anerkannter Flüchtling seit November 2015 seinen Wohnsitz. Zwei kleine Kinder gehören zu seiner Familie, seine Ehefrau ist Österreicherin. In den vergangenen Jahren erhielt er keine Mindestsicherung, derzeit ist er Vollzeit beschäftigt. Zuletzt lag sein Nettomonatseinkommen bei rund 2.500 Euro.
Fehler entdeckt? So gehen wir mit Fehlern um
Lass Deine Reaktion da
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.
Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.