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KI-generiertes Bild: Eine Person beugt sich über den geöffneten Motorraum eines dunklen Autos.KI-Bild

Nach einer außergerichtlichen Einigung zahlte der Ausbildungsbetrieb einem Kfz-Lehrling knapp 7.500 Euro brutto für offene Ansprüche.

Die AK Kärnten erzielte für einen Kfz-Lehrling eine außergerichtliche Einigung mit dem Ausbildungsbetrieb. Der Betrieb zahlte knapp 7.500 Euro brutto und erfüllte damit die noch ausstehenden Forderungen des Lehrlings.

Der Lehrling erhielt sein Einkommen im Ausbildungsbetrieb nicht korrekt oder gar nicht. Offenbar fehlte dort eine zuständige Kraft, die für eine korrekte Ausbildung des Lehrlings sorgte.

Nach der Zuspitzung des Konflikts lastete der Arbeitgeber dem jungen Mann Diebstahl an und warf ihm vor, mutwillig Schaden an einem Kundenfahrzeug angerichtet zu haben. Unter diesem Druck setzte der Lehrling schließlich seine Unterschrift unter die Vereinbarung zur Beendigung des Lehrverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen.

Auf Empfehlung von Menschen aus seinem Bekanntenkreis suchte er dennoch Hilfe bei der AK Kärnten. Mit dem Fall befasste sich Jugendreferent Erich Malle.

Lehrlinge dürfen für AK-Präsident Günther Goach nicht als günstige Arbeitskräfte gelten: „Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels braucht es Betriebe, die junge Menschen gut ausbilden und fair behandeln.“

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