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KI-generiertes Bild: Grüne Wiesen und Felder vor Bergen, mit einem Holzzaun im Vordergrund.KI-Bild

Von 2023 bis 2026 wurden rund 443.000 Quadratmeter zusätzliche Freihalteflächen ausgewiesen. Netto wuchs die Gesamtfläche um rund 44 Hektar.

Zwischen 2023 und 2026 nahm die Fläche der überörtlichen Freihaltegebiete in Tirol per saldo um rund 44 Hektar zu. Von 2023 bis 2026 kamen in Tirol rund 443.000 Quadratmeter an Freihalteflächen hinzu, etwa so viel wie 62 Fußballfelder. Neue und weggefallene Flächen flossen gleichermaßen in die Berechnung ein.

Mit überörtlichen Freihalteflächen bestimmt das Land Tirol, in welchen Bereichen bauliche Entwicklung unterbleiben soll. Vorsorgeflächen für die Landwirtschaft bewahren wertvolle Böden, die der Lebensmittelproduktion zugutekommen. Überörtliche Grünzonen schützen Gebiete, die das Erscheinungsbild prägen, und Räume für die Erholung vor Ort. In Tirols Tälern steht nur wenig Raum zur Verfügung, zugleich kommen dort zahlreiche Nutzungsansprüche zusammen. In Tirol fallen rund 37.000 Hektar unter die Vorsorgeflächen für die Landwirtschaft. Diese Wiesen und Felder unterstützen die Versorgung innerhalb der Region und tragen dazu bei, dass die bäuerliche Prägung der Landschaft erhalten bleibt. Langfristig sollen diese Flächen der Erzeugung von Agrargütern zur Verfügung stehen. Grünzonen halten zudem wichtige natürliche Zusammenhänge intakt. Der Freihaltebereich umfasst rund ein Viertel des Tiroler Dauersiedlungsraums.

Freihaltegebiete lassen sich an neue Anforderungen anpassen

Die bestehenden Raumordnungsprogramme werden regelmäßig überprüft und an veränderte Anforderungen angepasst, denn Gemeinden und Regionen befinden sich im Wandel. Auch ein Ausscheiden von Flächen aus Freihaltegebieten ist möglich, sofern sich dies nachvollziehbar begründen lässt. Zugleich werden andernorts zusätzliche Bereiche einbezogen.

Änderungen erfolgen nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Bei größeren Flächenänderungen wird die Untergruppe des Raumordnungsbeirats eingebunden. Änderungen der Raumordnungsprogramme brauchen einen Beschluss der Tiroler Landesregierung. Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler sieht in der Bilanz einen Beleg dafür, dass Bodenschutz und notwendige Entwicklung Hand in Hand gehen können. Er sagt, der Schutz dürfe nicht zum Stillstand führen und Gemeinden sowie Regionen müssten sich weiterentwickeln können. Laut Geisler könne es gute Gründe geben, eine Fläche für ein konkretes Vorhaben freizugeben. Zugleich sei es wichtig, an anderer Stelle zusätzliche Freiflächen zu sichern.

Tirol will zusätzliche Flächeninanspruchnahme gering halten

Zur Tiroler Bodenpolitik gehören sparsame Flächennutzung, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsgebiete, die Sanierung von Gebäuden und die bessere Nutzung bereits gewidmeter Flächen. Boden ist nicht vermehrbar. Ziel ist es, vorhandene Flächen möglichst effizient zu nutzen und zusätzliche Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich zu halten.

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