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KI-generiertes Bild: Eine Schale mit Henna-Pulver steht neben dekorierten Tuben und einem Blatt mit Ornamenten.KI-Bild

Der VKI rät von Henna auf der Haut ab. Bei drei online gekauften Produkten fehlten vorgeschriebene Kennzeichnungen.

In den sozialen Netzwerken TikTok und Instagram findet der Trend zu künstlichen Sommersprossen („Fake Freckles“) besonders großen Anklang. Der VKI nahm drei im Internet bestellte Henna-Produkte unter die Lupe. Die Produkte genügten rechtlichen Vorgaben nicht vollständig, und bei den Produktangaben zeigten sich Lücken. Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit erhielt vom VKI eine Mitteilung zu den Produkten. Die Behörde ist dafür verantwortlich.

Die Produkte wurden über Amazon angeboten: eine schwarze „Golecha Henna Tube“ für Körperbemalung, die als PPD-frei bezeichnet wurde, ein rotbrauner „Golecha Henna-Kegel“ und ein Set mit natürlichen Henna-Tattoos in Kegelform. Die Verkaufsangebote stellten für alle drei Produkte die Anwendung auf der Haut als vorgesehenen Zweck heraus. Die gesetzlichen Informationspflichten erfüllte keines der drei Produkte vollständig. Inhaltsstofflisten waren unvollständig oder fehlten, Füllmengen und weitere Kennzeichnungen waren nicht angegeben. Aus den Angaben auf der Verpackung ging nicht hervor, ob es sich bei der schwarzen Variante um „Black Henna“ handelte.

EU lässt Lawsone und PPD für die Haut nicht zu

Lawsone gibt natürlichem Henna die Farbe. In der EU darf der Stoff jedoch in kosmetischen Mitteln zur Anwendung auf der Haut nicht als Farbstoff dienen. Fürs Haarefärben ist Henna nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine Zulassung für Henna auf der Haut gibt es nicht, auch nicht zum Aufmalen von Sommersprossen oder anderen Hautmotiven.

Ein tiefes Schwarz lässt sich mit natürlichem Henna nicht erzielen. Bei „Black Henna“ entsteht die Färbung durch weitere Farbstoffe, Para-Phenylendiamin (PPD) kommt dabei häufig zum Einsatz. Bereits eine einzige Berührung mit PPD kann allergische Reaktionen hervorrufen und eine lebenslange Überempfindlichkeit nach sich ziehen. Birgit Schiller, Kosmetik- und Chemikalien-Expertin im VKI, erklärt: Die EU-Regeln gestatten keine Anwendung von PPD auf der Haut. Damit ist der Verkauf von PPD-haltigem „Black Henna“ zur Hautbemalung untersagt.

Henna-Produkte können als Haarfärbemittel verkauft und von Konsumentinnen und Konsumenten für Sommersprossen oder andere Hautbemalungen zweckentfremdet werden. Wenn Hersteller nicht ausdrücklich mit einer Anwendung auf der Haut werben, können Behörden gegen diese Verwendung laut Schiller kaum vorgehen. Die Sicherheit von Henna bei dauerhafter Anwendung auf der Gesichtshaut wurde nicht bewertet, gesundheitliche Risiken können daher nicht ausgeschlossen werden. Der VKI rät von Henna auf der Haut ab und empfiehlt für künstliche Sommersprossen speziell dafür entwickelte Kosmetikprodukte, etwa Sommersprossenstifte aus Drogeriemärkten.

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