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KI-generiertes Bild: Eine Person bedient einen Laptop an einem Schreibtisch.KI-Bild

Der kostenlose, anonyme Rechner ermittelt anhand von Mietvertragsangaben den zulässigen Mietzins und berücksichtigt die Mietpreisbremse.

Die MieterHilfe stellt Wiener Mieterinnen und Mietern auf ihrer Website einen neuen Wertsicherungsrechner zur Verfügung. Damit lässt sich feststellen, ob eine Mietzinserhöhung rechtmäßig ist. Die Nutzung verursacht keine Kosten und erfolgt anonym. Die Anwendung lässt sich unkompliziert handhaben.

Für die Berechnung geben Nutzerinnen und Nutzer einige Angaben aus dem Mietvertrag ein. Die geltenden Wertsicherungsregeln und die Mietpreisbremse, die die Bundesregierung 2025 beschlossen hat, bilden die Grundlage. Das Tool zeigt damit den höchstmöglichen Mietzins an.

Mietpreisbremse begrenzt mögliche Erhöhungen

Normalerweise darf der Mietzins nur einmal im Jahr verändert werden. Der Mietvertrag muss dafür eine gültige Wertsicherungsvereinbarung enthalten. Ohne diese Vertragsklausel fehlt in der Regel die rechtliche Grundlage für eine Erhöhung auf Basis der Wertsicherung.

Ein großer Teil der Altbauwohnungen und Gemeindewohnungen fällt in die Kategorie mit gesetzlich begrenzten Mietzinsen. Dort liegt die Obergrenze für Erhöhungen bei 1 Prozent im Jahr 2026 und 2 Prozent im Jahr 2027. Bei Mietverträgen außerhalb des regulierten Bereichs lässt sich die Teuerung bis zu 3 Prozent vollständig ansetzen. Überschreitet die Teuerung die 3-Prozent-Marke, wird nur die Hälfte des darüber hinausgehenden Betrags berücksichtigt.

Die für 2025 ausgewiesene Inflation von 3,6 Prozent setzt die Obergrenze einer Mietzinserhöhung 2026 bei 3,3 Prozent. Ab 1. April 2026 ließ sich in vielen Vertragsverhältnissen heuer zum ersten Mal wieder eine Mietzinsanpassung vornehmen. Mit der Mietpreisbremse waren solche Anpassungen an engere Bedingungen gebunden als zuvor.

Als Grundregel ist festgehalten: Das Mieten-Wertsicherungsgesetz gilt grundsätzlich für Haupt- und Untermietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Im gemeinnützigen Wohnbau gilt es nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei der Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die neuen Regeln betreffen daher nur einen kleinen Teil der Genossenschaftswohnungen.

MieterHilfe rät bei Abweichungen zur Beratung

Weicht der errechnete Mietzins vom vorgeschriebenen Betrag ab, empfiehlt die MieterHilfe eine Beratung bei ihren Expertinnen und Experten. Bereichsleiter Christian Bartok betont: „Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.“

Die MieterHilfe ist ein Service der Stadt Wien und steht Mieterinnen und Mietern dort seit 1995 kostenlos zur Verfügung. Sie unterstützt bei Fragen zum Mietvertrag, zu Kautionen und zu Mietzinserhöhungen.

Telefonische Beratung gibt es unter 01/4000-8000 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

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