Nationalrat beschließt Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts
Bild mit KI erstellt Der Nationalrat hat die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts beschlossen. Das Gesetz ersetzt das Zulassungsverfahren durch ein vorgelagertes Screening und verkürzt Verfahrenszeiten.
Das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz wurde am Mittwoch vom Nationalrat verabschiedet. Damit setzt Österreich die entsprechenden EU-Regeln in nationales Recht um.
Das neue Gesetz ersetzt das bisherige Zulassungsverfahren für Asylsuchende durch ein vorgelagertes Screening. Zusätzlich gelten Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der EU-Außengrenze.
Ziel der Reform ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu erhöhen sowie Migrationsströme besser zu steuern. Sekundärmigration soll eingedämmt und die nationalen Systeme entlastet werden.
Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sieht das Paket neue Regelungen vor. Die Abgeordneten verabschiedeten zudem eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dem Gesetzespaket zu. Die Debatte im Plenum verlief heftig und drehte sich umfassend um das Asylwesen. Der Streit um den Begriff „Remigration“ soll in einer Präsidiale nochmals Thema sein.
Mit dem Beschluss ist die innerstaatliche Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts abgeschlossen.
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