Nationalrat berät Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz
Bild mit KI erstellt Nationalrat berät am 20. Mai das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz zur Umsetzung des EU-Pakts. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen im Asylverfahren und weitere Regierungsvorlagen.
Der Nationalrat befasst sich am 20. Mai mit der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU. Im Zentrum steht das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz, das Bestimmungen im Asylgesetz über die Unzulässigkeit von Anträgen anpasst und Kooperationspflichten von Antragstellerinnen und Antragstellern neu regelt.
Zusätzlich liegen dem Nationalrat eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie zum Ausländerbeschäftigungsgesetz vor. Das bisherige Zulassungsverfahren für Asylsuchende soll künftig durch ein vorgelagertes Screening ersetzt werden. Zusätzlich sind eigene Bestimmungen für Asylverfahren an der EU-Außengrenze geplant.
Das Paket sieht auch neue Regelungen zur Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor. Die Regierungsparteien beantragen zudem eine Verfassungsnovelle, die die Volksanwaltschaft als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren vorsieht.
Diese Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die Sitzung behandelt damit mehrere Vorlagen zur Anpassung des österreichischen Rechts an die EU-Vorgaben.
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