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Ärztin im weißen Kittel mit Stethoskop im Gespräch mit einer Patientin am SchreibtischBild mit KI erstellt

Ab Juni 2026 gelten in Österreich neue Regeln zur Facharzt-Ausbildung und zum EU-Asylpakt. Weitere Änderungen betreffen Tabakprodukte und Weiterbildungsbeihilfen.

Ab dem 1. Juni 2026 tritt in Österreich eine neue Ausbildung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemein- und Familienmedizin in Kraft. Die Ausbildung dauert künftig fünf Jahre und soll die Primärversorgung stärken.

Eine Übergangsfrist bis 2030 sieht eine schrittweise Verlängerung der Ausbildungszeit vor. Der Nationalrat hatte die Einführung des neuen Sonderfachs bereits 2024 beschlossen.

Ebenfalls ab 1. Juni dürfen erhitzte Tabakprodukte keine Aromen mehr enthalten. Bereits hergestellte Ware ist nur noch bis 31. Mai 2026 verkaufbar. Strengere Kennzeichnungspflichten gelten ab diesem Zeitpunkt.

Der EU-Asyl- und Migrationspakt wird ab dem 12. Juni wirksam. Das bisherige Asyl-Zulassungsverfahren wird durch ein Screening ersetzt. An Flughäfen sind längere Anhaltungen möglich. Die Volksanwaltschaft überwacht die Einhaltung von Menschenrechten.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fallen ab Ankunft in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Neuregelungen erfordern noch die Zustimmung des Bundesrats.

Ab 8. Juni können Beschäftigte beim AMS die neue Weiterbildungsbeihilfe beantragen. Sie ersetzt die abgeschaffte Bildungskarenz und setzt unter anderem zwölf Monate Beschäftigung beim Arbeitgeber voraus.

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