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Ein Stapel Akten und ein schwarzes Tuch liegen auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.Bild mit KI erstellt

Vier Angeklagte wurden im Innsbrucker Kater-Fall rechtskräftig von den Vorwürfen der Tierquälerei freigesprochen.

Im Kater-Fall hat das Landesgericht Innsbruck vier Angeklagte im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Da die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel erhob, sind die Freisprüche rechtskräftig.

Den vier aus Brixen im Thale stammenden Angeklagten war angelastet worden, am 30. April 2026 einen Kater roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und ihn schließlich mutwillig getötet zu haben. Dem Erstangeklagten wurde zudem vorgeworfen, das Geschehen mit seinem Handy aufgenommen, gelacht und den Viertangeklagten zu einem weiteren Schlag mit einer Schaufel aufgefordert zu haben.

Für eine Verurteilung nach § 222 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 StGB hätte das Gericht eine rohe Misshandlung, unnötige Qualen oder eine mutwillige Tötung sowie entsprechenden Vorsatz feststellen müssen. Für Tierquälerei sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Gericht konnte Schmerzen nach dem Bolzenschuss nicht sicher feststellen

Auf Grundlage des veterinärmedizinischen Gutachtens ging das Gericht davon aus, dass die Angeklagten den Kater schwer verletzt neben der Straße entdeckten und gemeinsam beschlossen, ihn zu töten, um sein Leiden zu beenden. Der als Metzger ausgebildete Drittangeklagte setzte dafür einen Bolzenschussapparat ein, bevor das Tier mit einem Messerschnitt schmerzlos getötet werden sollte.

Der Bolzenschuss war nach den gutachterlichen Feststellungen wahrscheinlich nicht fachgerecht ausgeführt worden, woraufhin der Kater heftig zuckte. Ob er danach Schmerzen hatte, ließ sich im Strafverfahren nicht mit der erforderlichen Sicherheit klären. Die Bewegungen konnten auch unwillkürliche Reflexkrämpfe gewesen sein, die nicht zwingend auf Schmerzen oder Bewusstsein hindeuteten.

Das Gericht sah deshalb weder eine mutwillige Tötung noch eine rohe Misshandlung oder das Zufügen unnötiger Qualen als erwiesen an. Ausschlaggebend war, dass die Angeklagten nach den Feststellungen das Leiden des schwer verletzten Tieres beenden wollten.

Die Verhandlung war nicht öffentlich. Vor dem Landesgericht Innsbruck kamen Menschen zu einer Mahnwache für den verstorbenen Kater zusammen. Nach der Urteilsverkündung reagierten die Angeklagten erleichtert und klatschten einander ab.

In einem Nötigungsverfahren erhielt einer der Angeklagten eine Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren. Vier Pfoten kritisierte den Freispruch und verwies darauf, dass eine Verletzung eines Tieres nicht automatisch einen vernünftigen Grund für dessen Tötung darstelle.

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