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Weiße Außeneinheit einer Klimaanlage montiert an der Wand eines modernen Wohngebäudes mit Balkon und MarkiseBild mit KI erstellt

Die Regierung plant eine Gesetzesänderung für leichteren Hitzeschutz. An Schulen sollen ab Sommer 2027 regionale Maßnahmen möglich werden.

Der Ministerrat hat einen gemeinsamen Vortrag der Bundesregierung angenommen. Geplant ist, die Genehmigungspflichten für Klimaanlagen und Sonnenschutz in Wohnungen zu verringern.

Im Herbst soll eine Gesetzesänderung folgen. Nach Auffassung der Regierung behindert die geltende Rechtslage den Hitzeschutz und die Kühlung erheblich.

Für eine Klimaanlage in einer Eigentumswohnung ist derzeit das Einverständnis sämtlicher Miteigentümer erforderlich. Mieter müssen ein besonderes Interesse und die Marktüblichkeit nachweisen und sind vielfach auf die Zustimmung ihrer Vermieter angewiesen. Auch Gewerbetreibende sind beim Einbau von Klimaanlagen oder Sonnenschutz mit hohen Hürden konfrontiert.

Schulen sollen ab Sommer 2027 regional auf extreme Hitze reagieren können

Die Bundesregierung bereitet die rechtlichen Grundlagen gemeinsam mit Ländern und Schulpartnern vor. Ab Sommer 2027 sollen bei extremer Hitze regionale, bedarfsgerechte und altersadäquate Maßnahmen möglich werden. Als Orientierung dienen die Warnstufen von GeoSphere Austria.

Ältere Schulgebäude sollen baulich nachgerüstet werden. Vorgesehen sind Beschattungen, neue Fenster, Hitzeschutzfolien sowie begrünte und entsiegelte Schulhöfe.

Für Vizekanzler Andreas Babler sollen kühle Wohnungen im Sommer selbstverständlich sein. Umweltminister Norbert Totschnig setzt auf thermische Sanierungen, weil gut gedämmte Gebäude einer Aufheizung vorbeugen. Zusätzlich sollen der Einbau von Wärmepumpen und thermisch-energetische Sanierungen erleichtert werden. Manche dieser Systeme können Gebäude auch im Sommer kühlen.

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