Gericht eröffnet Sanierungsverfahren für Lilihill in Wien
Bild mit KI erstellt Das Handelsgericht Wien eröffnete ein Verfahren mit Eigenverwaltung für die Lilihill Capital Group GmbH. 13 Gläubiger fordern rund 5,9 Millionen Euro.
Am 23. September 2026 eröffnete das Handelsgericht Wien über das Vermögen der Lilihill Capital Group GmbH ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Das Verfahren wird unter der Geschäftszahl 4 S 111/26i geführt.
Zum Sanierungsverwalter wurde Mag. Dr. Arno Maschke bestellt. Die Gesellschaft ist die Holding-, Beteiligungs- und Steuerungsgesellschaft der Lilihill-Gruppe. Sie verwaltet, koordiniert, finanziert, sichert und verwertet Beteiligungen, Projektgesellschaften und weitere Vermögenswerte.
Lilihill führt Liquiditätsengpässe und Haftungen als Gründe an
Die Gesellschaft führt die Insolvenz auf eine vorübergehende Liquiditäts- und Haftungssituation zurück. Als wesentliche Ursachen nennt sie Verzögerungen bei erwarteten Mittelzuflüssen, Bürgschaftshaftungen, steuerliche Belastungen aus der Gruppenbesteuerung sowie exekutiv geltend gemachte Forderungen.
Zugleich verweist Lilihill auf vorhandene Beteiligungswerte, Forderungspositionen und geplante Verwertungserlöse. Rückzahlungs- und Kompensationsansprüche nennt die Gesellschaft als wesentliche Finanzierungsquellen für die geplante Sanierung.
Der Alpenländische Kreditorenverband beziffert die Zahl der betroffenen Gläubiger auf 13 und deren Gesamtforderungen auf rund 5,9 Millionen Euro.
Lilihill beabsichtigt, das Unternehmen fortzuführen, und hat den Gläubigern einen Sanierungsplan angeboten. Dieser sieht eine Quote von 100 Prozent in zwei Raten vor: 35 Prozent sollen binnen 90 Tagen und weitere 65 Prozent binnen weiteren 90 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans bezahlt werden. Der Alpenländische Kreditorenverband prüft die Realisierbarkeit.
Forderungen können über den Alpenländischen Kreditorenverband angemeldet werden. Die Gläubigerversammlung ist für den 5. Oktober 2026 angesetzt, die Berichts- und Prüfungstagsatzung für den 23. November 2026 und die Sanierungsplantagsatzung für den 14. Dezember 2026. Die Anmeldefrist endet am 9. November 2026.
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