Mehr Nachrichten.jetzt bei Google sehen
ÖIF-Immobilienprozess endet mit Haftstrafen und Freisprüchen in WienBild mit KI erstellt

Im Prozess um ÖIF-Immobilien sprach das Wiener Straflandesgericht drei Haftstrafen aus und zwei Angeklagte frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Wiener Straflandesgericht ist der Prozess um Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds, kurz ÖIF, nach mehr als 40 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Drei Angeklagte wurden schuldig gesprochen, zwei weitere freigesprochen.

Ein früherer ÖIF-Geschäftsführer und ein weiterer Angeklagter erhielten jeweils vier Jahre Haft. Gegen einen dritten Verurteilten wurde eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ausgesprochen.

WKStA erhebt Vorwurf gezielter Täuschung

Angeklagt waren fünf Personen und zwei Verbände wegen Untreue sowie wegen Anstiftung und Beteiligung daran. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf den Beschuldigten vor, Immobilien unter Wert verkauft, nicht benötigte Objekte angemietet und Aufträge überteuert vergeben zu haben.

Nach dem Vorbringen der WKStA sollen beeinflusste Gutachten und Deckangebote das ÖIF-Kuratorium getäuscht haben. Teilweise seien desolate Wohnungen als Beispiel für den gesamten Bestand präsentiert worden. Die Verteidigung forderte für ihre Mandanten Freisprüche und bestritt unter anderem Schaden, Vorsatz und Befugnismissbrauch.

Ermittlungen starteten nach Rechnungshofbericht

Die WKStA nahm die Ermittlungen nach einem kritischen Rechnungshofbericht im Jahr 2015 auf. Die fraglichen Verkäufe fielen in die Jahre 2006 bis 2009. Der damalige Geschäftsführer war von 2002 bis 2012 tätig.

Bei der Strafbemessung wirkten sich die Unbescholtenheit der Verurteilten und das lange Zurückliegen der Taten mildernd aus. Als erschwerend wurden der lange Tatzeitraum und ein Schaden von mehreren Millionen Euro gewertet.

Der ÖIF ist dem Verfahren als Geschädigter beigetreten und fordert im Privatbeteiligtenweg rund 13,3 Mio. Euro. Der Richter verwies dafür auf den Zivilrechtsweg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Deine Meinung zu diesem Artikel?

Kommentare

Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.

In der App mitdiskutieren

Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.

Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.

Beitrag in der App öffnen

Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.