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Sieben Hamas-Beschuldigte vor Berliner Gericht angeklagtBild mit KI erstellt

Sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder sind in Berlin angeklagt. Ihnen werden Waffenbeschaffung und die Vorbereitung von Anschlägen vorgeworfen.

Beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts liegt eine Anklage der deutschen Bundesanwaltschaft gegen sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder vor.

Den Beschuldigten werden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Waffen sollen in Wien gelagert worden sein

Die Gruppe soll ein vollautomatisches Gewehr, 13 Pistolen und mehr als 700 Schuss Munition beschafft haben. Ein Teil davon soll in Wien gelagert worden sein.

Die insgesamt neun Männer waren in Deutschland und anderen europäischen Ländern festgenommen worden. Gegen sieben von ihnen wurde nun Anklage erhoben. Ein weiterer Beschuldigter wird getrennt verfolgt, weil er sich in Großbritannien in Auslieferungshaft befindet. Ein Verfahren gab die Bundesanwaltschaft an Berliner Behörden ab, weil diesem Beschuldigten eine Mitgliedschaft oder Unterstützung der Hamas nicht nachgewiesen worden sei.

Ermittlungen führten auch nach Wien und London

Die ersten drei Verdächtigen wurden am 1. Oktober 2025 in Berlin festgenommen. Im November 2025 entdeckten Ermittler im Zusammenhang mit dem Verfahren ein Waffenversteck in Wien. Zur selben Zeit wurde in London ein weiterer Beschuldigter auf Grundlage eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe festgenommen. Später folgten Festnahmen in Dänemark, Zypern und Berlin.

Bei einem Beschuldigten wurde ein vorbereitetes Bekennervideo sichergestellt. Darin soll ein Anschlag rund um den 7. Oktober 2025 angekündigt worden sein. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft sollen hochrangige Hamas-Funktionäre die Beschuldigten mit der Beschaffung von Waffen und Munition in Deutschland beauftragt haben. Geplant gewesen seien Mordanschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern, auch in Österreich.

Das Berliner Kammergericht entscheidet nun, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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