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AK Kärnten erreicht 38.300 Euro AbgangsentschädigungBild mit KI erstellt

Die Entschädigung entspricht zehn Monatsentgelten. Bei der Kündigung war das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Für eine gekündigte Beschäftigte erreichte die AK Kärnten eine Abgangsentschädigung von 38.300 Euro brutto. Der Betrag entspricht zehn Monatsentgelten.

Die Kärntnerin war mehr als 14 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt, als sie im September 2025 die Kündigung erhielt. Damals lief bereits ein Verfahren zur Feststellung, ob sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört. Ein erster Bescheid des Sozialministeriumservice war negativ. Die Arbeitnehmerin erhob Beschwerde, das Verfahren war bei Ausspruch der Kündigung noch nicht abgeschlossen.

Die Arbeitnehmerin wandte sich an die AK Kärnten. Katharina Uran, Leiterin der Bezirksstelle Völkermarkt, prüfte den Fall und machte den besonderen Kündigungsschutz geltend. Uran erklärte, eine spätere Anerkennung wirke auf den Zeitpunkt des Antrags zurück. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Sozialministeriumservice sei eine Kündigung daher schwebend unwirksam.

Kurz vor Weihnachten 2025 erhielt die Kärntnerin einen positiven Bescheid. Darin wurde ein Grad der Behinderung von 70 Prozent festgestellt und ihre Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten rückwirkend anerkannt. Weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmerin wollten das Dienstverhältnis fortsetzen. Danach wurden Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung aufgenommen. Nach intensiver außergerichtlicher Korrespondenz wurde die Abgangsentschädigung durchgesetzt.

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