Arbeitslosengeld falsch berechnet: Wer betroffen sein könnte
Bild mit KI erstellt Ein Gerichtsurteil wirft Fragen zur Höhe des Arbeitslosengeldes auf. Auch andere Betroffene könnten Anspruch auf eine Nachzahlung haben.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) könnte für zahlreiche Menschen in Österreich finanzielle Folgen haben. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wurden niedrigere Versicherungsbeiträge für Menschen mit geringem Einkommen nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch könnten Betroffene in der Vergangenheit zu wenig Geld erhalten haben.
Frau setzte sich vor Gericht durch
Ausgangspunkt war der Fall einer Frau aus Oberösterreich. Das AMS hatte ihr Arbeitslosengeld mit 21,09 Euro täglich festgesetzt. Bei der Berechnung wurde der volle Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen, obwohl aufgrund ihres früheren Einkommens eine Befreiung zu berücksichtigen gewesen wäre.
Die Frau wehrte sich gegen die Berechnung und bekam schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof recht. Die vorherige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde aufgehoben.
Nachzahlungen für weitere Betroffene möglich
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Menschen haben, deren Arbeitslosengeld auf Grundlage eines niedrigen Einkommens berechnet wurde. Ob ihnen tatsächlich Geld zusteht, muss im jeweiligen Fall geprüft werden.
Eine automatische Nachzahlung für alle Betroffenen ist damit nicht verbunden. Wer eine falsche Berechnung vermutet, kann sich zur Überprüfung an das AMS wenden.
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