Ausschuss unterstützt strengere Regeln für Kurzzeitvermietung in Wien
Bild mit KI erstellt Der Wohnbau-Ausschuss gab dem Vorstoß von SPÖ und NEOS eine Mehrheit. Über das Gesetz soll noch der Landtag entscheiden.
Der Wohnbau-Ausschuss hat einem Initiativantrag für strengere Regeln zur Kurzzeitvermietung in Wien mehrheitlich zugestimmt. Eingebracht hatten ihn die Koalitionsparteien SPÖ und NEOS. Für den Antrag stimmten auch FPÖ und Grüne.
Der Vorstoß sieht weniger Ausnahmen für gewerbliche Kurzzeitvermietung, strengere Regeln für Umwidmungen, ein verpflichtendes Register, mehr Kontrollen und höhere Strafen vor. Nach Darstellung der Stadt soll das Paket dringend benötigten Wohnraum schützen. Bürgermeister Michael Ludwig begründete die Verschärfung mit neuen Geschäftsmodellen, die bestehende Regeln umgehen würden. Der endgültige Beschluss des Gesetzes steht noch aus und soll im Landtag erfolgen.
Umwidmungen sollen im ganzen Stadtgebiet strenger geregelt werden
Der besondere Schutz von Wohnungen in Wohnzonen soll sinngemäß auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Bei einer Umwidmung in eine Beherbergungsstätte müssten künftig mindestens 80 Prozent der Nutzflächen eines Gebäudes Wohnnutzfläche bleiben. Die Beherbergungsstätte müsste außerdem mindestens drei räumlich nahe beieinanderliegende Zimmereinheiten und einen eigenen Zugang von der Straße haben.
Klassische Hotels mit hoteltypischen Dienstleistungen sollen von diesen strengeren Umwidmungsregeln ausgenommen sein. Nach den geplanten Vorgaben müsste die Baupolizei auch Verfahren nach den neuen Regeln beurteilen, die ab 11. Oktober eingereicht wurden.
Wer während einer vorübergehenden Abwesenheit die eigene Wohnung bis zu 90 Tage im Jahr vermietet, soll dies weiterhin dürfen. Die Ausnahme soll künftig auf eine Wohnung beschränkt sein und voraussetzen, dass der Wohnsitz dort aufrechtbleibt.
Register soll Anbieter und Plattformen stärker in die Pflicht nehmen
Das Wiener Kurzzeitvermietungsregister soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Gastgeberinnen und Gastgeber sollen jede Wohneinheit einzeln registrieren und dabei unter anderem die genaue Anschrift, Angaben zur vermietenden Person sowie die Höchstzahl der verfügbaren Schlafgelegenheiten melden. Danach erhalten sie eine eigene Registrierungsnummer, die auch in Inseraten auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com stehen soll – selbst bei Vermietungen unter der 90-Tage-Grenze.
Die Plattformen sollen Registrierungen stichprobenartig prüfen, unzulässige Inserate entfernen und dem Magistrat relevante Informationen zur Verfügung stellen. Für wiederholte Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen sind Mindeststrafen vorgesehen. Bei Verstößen gegen das Registergesetz sollen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß drohen. Für bereits inserierte Wohnungen soll eine Übergangsfrist bis Ende März 2027 gelten.
Das Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37) soll die Regeln weiterhin überwachen. Das neunköpfige Team recherchiert im Internet nach auffälligen Inseraten und kontrolliert vor Ort. Seit der Gründung des Referats im Juli 2024 wurden bei der Baupolizei 2.484 Anzeigen wegen vermuteter illegaler Kurzzeitvermietung eingebracht. Das Register soll diese Kontrollen erleichtern.
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