Digitale Belegerteilung erspart den routinemäßigen Papierausdruck
Bild mit KI erstellt Seit 1. Oktober können Unternehmen Belege per E-Mail, App oder QR-Code digital anbieten. Bei digitaler Nutzung entfällt der routinemäßige Papierausdruck.
Seit 1. Oktober können Unternehmen Rechnungsbelege per E-Mail oder App übermitteln. Sie können sie auch an der Kassa digital zur Mitnahme anbieten, etwa über einen QR-Code. Bei digitaler Nutzung entfällt der routinemäßige Papierausdruck.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nannte die digitale Belegerteilung einen Baustein zum Abbau bürokratischer Hürden. Betriebe sollten Aufträge abarbeiten, nicht Papierberge. Entlastungen sollten Unternehmen mehr Zeit für ihr Kerngeschäft lassen, sagte er.
KMU stellen 99,7 Prozent der marktorientierten Unternehmen
Der Bericht „KMU im Fokus 2025“ nennt rund 604.000 kleine und mittlere Unternehmen. Sie stellen 99,7 Prozent der Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft, beschäftigen rund 2,46 Millionen Menschen und bilden mehr als 52.000 Lehrlinge aus. Ihre jährliche Bruttowertschöpfung beträgt rund 169 Milliarden Euro. Die Strukturdaten beziehen sich auf 2024.
Der Investitionsfreibetrag wurde von 10 auf 20 Prozent verdoppelt, bei ökologischen Investitionen von 15 auf 22 Prozent erhöht. Die Sätze gelten für begünstigte Investitionskosten von November 2025 bis Ende 2026 und unterstützen die Modernisierung. Seit 2026 liegen Umsatzgrenze und Pauschalsatz der Basispauschalierung bei 420.000 Euro und 15 Prozent. Betriebsausgaben lassen sich damit bis zu 63.000 Euro pauschal geltend machen, was die steuerliche Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen vereinfacht.
Zur Güterbeförderung bestimmte leichte Nutzfahrzeuge wurden aus der NoVA herausgenommen. Davon profitieren insbesondere Handwerks- und Gewerbebetriebe, die auf solche Arbeitsfahrzeuge angewiesen sind. Mit GISA-Express können geeignete Gewerbeanmeldungen und Änderungen bei erfüllten Voraussetzungen unmittelbar elektronisch erledigt werden. Das reduziert Wartezeiten und erleichtert den Unternehmensstart.
Erhöhte Saisonkontingente erleichtern Tourismusbetrieben die Personalgewinnung. Die neue Trinkgeldregelung schafft laut Ministerium mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für Betriebe und Beschäftigte. Freiwillige, ortsübliche Trinkgelder bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei. Im Jahr 2026 sind Zuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat bis insgesamt 170 Euro steuerfrei.
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