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Gericht vertagt Abstimmung über Nothegger-Sanierungsplan in InnsbruckBild mit KI erstellt

Offene Forderungsbestreitungen und die nicht gesicherte Finanzierung der ersten Quote verhinderten die Abstimmung. Neuer Termin ist der 30. November 2026.

Bei der Sanierungsplantagsatzung am Landesgericht Innsbruck konnte nicht über den Plan der Nothegger Transport Logistik GmbH abgestimmt werden. Forderungsbestreitungen waren noch zu klären, zudem war die Finanzierung der ersten Quote nicht gesichert.

Die Schuldnerin beantragte deshalb, die Tagsatzung zu erstrecken. Das Gericht setzte den neuen Abstimmungstermin auf den 30. November 2026. Im Insolvenzverfahren wurden bisher 444 Forderungen über insgesamt rund 86,06 Millionen Euro angemeldet. Forderungen von rund 29.577 Euro wurden als zu Recht bestehend anerkannt, die übrigen sind derzeit bestritten.

Sanierungsplan bietet eine Quote von 20 Prozent

Die erste Rate soll binnen 60 Tagen fließen. Das Angebot sieht eine Quote von 20 Prozent in vier gleichen Raten zu je fünf Prozent vor. Die weiteren Raten sind bis 30. September 2027, 31. März 2028 und 30. September 2028 vorgesehen.

Die Schuldnerin strebt die Fortführung und Sanierung des Unternehmens an und zog dafür zuletzt professionelle Unterstützung bei. Sie hat den Fuhrpark reduziert und den Standort Fürnitz geschlossen. Weitere Schließungen werden erwogen. Vorgesehen sind eine Personalrestrukturierung, eine Verbesserung der Produktivität, eine Änderung des Angebotsspektrums sowie mehr Digitalisierung mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz. Auch das bisher nicht konkurrenzfähige Verhältnis zwischen Disponenten und Fahrern werde angepasst.

Der intermodale Verkehr wurde vorläufig aufgegeben, weil die Abwicklung durch ausländische Bahnpartner laut AKV erhebliche Mängel aufwies. Wegen der Bedeutung des Warenverkehrs soll dieser Bereich später wieder in die Überlegungen einbezogen werden. Eine neue Factoringvereinbarung ist vorgesehen. Zudem könnten Drittmittel oder eigenkapitalerhöhende Mittel der Hauptgesellschafterin Nothegger Holding GmbH herangezogen werden.

AKV hält Liquidation für Gläubiger nicht für vorteilhafter

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV erfolgen. Der Verband hält eine Schließung und Liquidation aus heutiger Sicht für die Gläubiger nicht für vorteilhafter. Durch Vertragsauflösungen und Schadenersatzansprüche könnten weitere Forderungen entstehen. Mögliche Erlöse aus der Verwertung des gesamten Vermögens seien nicht genau prognostizierbar.

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