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Gewerbeordnung soll Betriebsübernahmen erleichternBild mit KI erstellt

Die Novelle soll heute beschlossen werden. Sie sieht längere Fristen und jährlich rund 5.000 entfallende Vor-Ort-Prüfungen vor.

Die Novelle der Gewerbeordnung soll heute beschlossen werden. Sie umfasst zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket und soll Investitionen sowie Betriebsübernahmen erleichtern.

Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sollen gewerberechtlich genehmigungsfrei sein. Die dafür nötigen Einzelprüfungsverfahren entfallen, die erforderlichen Schutzinteressen bleiben gewahrt. Der Einbau von Klima- und Lüftungsgeräten soll eine bisher genehmigungsfreie Betriebsanlage nicht automatisch genehmigungspflichtig machen. Ein auf das Wesentliche konzentriertes Feststellungsverfahren soll Klarheit schaffen.

Weniger Prüfungen, längere Fristen

Behördlich verlangte Dokumentationen sollen Unternehmen künftig im Einvernehmen mit der Behörde digital oder schriftlich übermitteln können, statt sie ständig im Betrieb bereithalten zu müssen. Dadurch könnten jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Überprüfungen entfallen, die ausschließlich der Kontrolle dieser Unterlagen dienen. Englische Dokumente sollen in Gewerbeverfahren künftig im Regelfall ohne zusätzliche Übersetzung verwendet werden können. Für aufgegebene, aber nie abgemeldete Standorte ist ein neues Bereinigungsverfahren vorgesehen. Vorkehrungen sollen missbräuchliche Standortentfernungen verhindern.

Bei Betriebsübernahmen soll die Frist für bestimmte Auflagen von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Ausgenommen sind Auflagen, die unmittelbar vor Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen schützen. Eine Betriebsanlagengenehmigung soll künftig erst nach sieben statt bisher fünf Jahren ohne Betrieb erlöschen. Die Frist soll auf insgesamt zehn statt bisher sieben Jahre verlängert werden können.

Drei Erlässe sollen den Vollzug erleichtern

Eine geänderte Anlagenstruktur allein soll kein Grund für die Ablehnung einer Änderung sein. Entscheidend bleiben die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen. Bei geringfügigen, leicht behebbaren Verstößen und leichtem Verschulden soll zunächst beraten und eine Frist zur Behebung gesetzt werden. Gleichwertige technische Lösungen sollen zulässig sein, wenn sie dasselbe Schutzniveau gewährleisten. Besondere gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.

Ein Abänderungsantrag soll die Genehmigungsfreistellung auf eigenständig errichtete elektrische Batteriespeicher ausweiten. Speicher als Teil von Photovoltaikanlagen sind bereits von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Für die Größenbegrenzung sollen die Schwellenwerte des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes gelten. Für das Plenum im November ist ein weiterer Initiativantrag vorgesehen: Die Reform der „Abfertigung Neu“ soll für Betriebliche Vorsorgekassen keine zusätzlichen bürokratischen Pflichten schaffen. Sie sollen künftig direkt nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und nicht mehr als Sonderkreditinstitute nach dem Bankwesengesetz reguliert werden. An ihrer Tätigkeit soll sich nichts ändern. Eine Klarstellung soll verhindern, dass durch diesen Systemwechsel zusätzlich eine Gewerbeberechtigung erforderlich wird.

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