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KI-Symbolbild: Ein gelber Schutzhelm, eine Schutzbrille und Werkzeuge liegen neben Unterlagen auf einem Schreibtisch.Bild mit KI erstellt

Die Länder beschlossen einstimmig, EU-Fördermittel und das AMS-Budget abzusichern sowie neue Wege in Lehre und Beschäftigung zu prüfen.

Die Landesarbeitsreferent*innen der Bundesländer haben bei einer Konferenz im Wiener Rathaus einstimmig gemeinsame Beschlüsse zur Arbeitsmarktpolitik gefasst. Sie betreffen die Finanzierung von Arbeitsmarktprogrammen, bessere Beschäftigungschancen und die Ausbildung benötigter Fachkräfte.

Eingeladen hatte Landeshauptmann-Stellvertreterin und Arbeitslandesrätin Barbara Novak. Sozialministerin Korinna Schumann nahm als Vertreterin der Bundesregierung an der Konferenz teil. Die Länder stellten ihr ihre Beschlüsse vor und berieten sie mit ihr. Novak und der steirische Landesrat für Arbeit Willibald Ehrenhöfer präsentierten die Ergebnisse bei einer Pressekonferenz, an der Schumann ebenfalls teilnahm.

Länder verlangen gesicherte Mittel für Arbeitsmarktprogramme

Für die EU-Förderperiode 2028 bis 2034 sprechen sich die Länder dafür aus, die bisherigen europäischen Mittel für regionale Arbeitsmarktmaßnahmen in bestehender Höhe abzusichern. Außerdem soll die Förderabwicklung einfacher werden.

Für das AMS-Förderbudget 2028 verlangen die Länder eine Finanzierung auf Basis der für 2025 veranschlagten Budgetmittel zuzüglich Valorisierung. Damit sollen unter anderem Fachkräfteausbildungen, berufliche Qualifizierungen, überbetriebliche Lehrausbildungen und Beschäftigungsangebote für besonders benachteiligte Arbeitsuchende abgesichert werden. Die Länder wollen so Langzeitarbeitslosigkeit verhindern und Fachkräfte für nachgefragte Berufsfelder ausbilden.

Länder wollen Lehre und neue Beschäftigungschancen stärken

Die Länder sprechen sich dafür aus, eine gezielte Beschäftigungsinitiative für ältere arbeitslose Frauen prüfen zu lassen. Sie soll insbesondere länger arbeitslosen Frauen neue berufliche Perspektiven eröffnen. Als Hintergründe nennt die Konferenz strukturelle Benachteiligungen älterer Frauen und die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von Frauen in Zukunftsberufen und männerdominierten Branchen, ganztägige und leistbare Kinderbetreuung, die Höherqualifizierung von Frauen sowie die Bekämpfung von Altersdiskriminierung.

Handwerklich-technische Lehrberufe, etwa in der Elektro-, Installations-, Heizungs- und Energietechnik oder im Bauwesen, sollen gestärkt werden. Viele Ausbildungsbetriebe haben Schwierigkeiten, Lehrlinge zu gewinnen. Vorgesehen sind bundesweit abgestimmte Schwerpunkte, mehr Berufsorientierung, Unterstützung für Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsverbünde sowie eine attraktivere Lehre nach der Matura.

Für Erwachsene sollen berufspraktische Vorqualifizierungen und modulare, berufsbegleitende Facharbeiter*innen-Intensivausbildungen neue Wege in die Lehre eröffnen. Sie sollen insbesondere Frauen, älteren Beschäftigten und arbeitslosen Menschen den Zugang zu handwerklich-technischen Zukunftsberufen erleichtern. Die Länder bekräftigten außerdem die nachhaltige Absicherung der überbetrieblichen Lehrausbildung. Sie regen an, zusätzliche Förderungen für gemeinsame Lehrwerkstätten kleiner und mittlerer Unternehmen, die Übernahme von Internatskosten für Berufsschüler*innen ohne aufrechten Lehrvertrag und eine Modernisierung der betrieblichen Lehrlingsförderung prüfen zu lassen. Auch mögliche Entlastungen bei den Lohnnebenkosten von Lehrbetrieben sollen geprüft werden.

Bei der angekündigten österreichischen Fachkräftestrategie verlangen die Länder Klarheit. Die zuständige Bundesministerin wurde ersucht, einen konkreten Zeitplan für Fertigstellung und Umsetzung vorzulegen und die Länder vor Abschluss des Strategieprozesses strukturiert einzubinden. Berücksichtigt werden sollen regionale Fachkräftebedarfe, bestehende Qualifizierungsprogramme, die Anerkennung von Qualifikationen und die Gewinnung internationaler Fachkräfte.

Die Länder sprachen sich für ein bundesweites Förderprogramm zur nachhaltigen Integration langzeitarbeitsloser Menschen aus. Individuelle Qualifizierungswege und vorbereitende Maßnahmen sollen auch Menschen mit größeren Vermittlungshemmnissen den Zugang zu einer Ausbildung ermöglichen. Außerdem sollen flexible Zuverdienstmöglichkeiten bei fall- und stundenweisen Beschäftigungsprojekten für besonders arbeitsmarktferne Personen rechtlich geprüft werden. Unterstützungsmöglichkeiten für den Berufseinstieg nach einer Qualifizierung sollen ebenfalls geprüft werden. Das AMS soll verstärkt bereits während der Kündigungsfrist präventiv beraten, um drohende Arbeitslosigkeit möglichst früh abzufangen.

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen beziehungsweise psychosozialen Belastungen fordern die Länder ein österreichweit abgestimmtes Unterstützungsangebot. Psychosoziale Stabilisierung und berufliche Integration sollen enger miteinander verbunden werden. Auch die Übergänge zwischen Rehabilitationsgeld, Sozialversicherung und Arbeitsmarktservice sollen verbessert werden. Die Länder fordern einheitliche Beurteilungskriterien, bessere medizinische Begutachtungen, abgestimmtes Case Management und geeignete berufliche Rehabilitationsangebote. Damit soll verhindert werden, dass gesundheitlich stark eingeschränkte Menschen dem AMS zur Vermittlung zugewiesen werden, obwohl realistisch keine nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

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