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KI-generiertes Bild: Eine Hand hält eine rote Grabkerze über einem Behälter mit gebrauchten Grablichtern.KI-Bild

LED-Grablichter können sich im Restmüll entzünden und Brände in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen auslösen. Der VOEB rät zur getrennten Entsorgung.

LED-Grablichter sollen rund um Allerseelen sowie Allerheiligen nach Empfehlung des Verbandes Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) nicht gemeinsam mit pflanzlichem Grabschmuck im Abfall landen. Die Leuchten enthalten Batterien oder Akkus und zählen daher zu den Elektrogeräten. Ist ihre Nutzungsdauer vorbei, müssen sie als Elektroschrott abgegeben werden.

Dafür kommen sowohl das Geschäft infrage, in dem das Grablicht gekauft wurde, als auch ein Altstoffsammelzentrum. Lassen sich Batterien oder Akkus aus dem Gerät herausnehmen, sollen sie getrennt zurückgegeben werden: entweder im Handel oder bei einer Sammelstelle der Gemeinde. Batterien und Akkus gehören wegen der Brandgefahr weder in den Restmüll noch zu den Kerzenabfällen.

Bei LED-Grablichtern besteht auch sonst ein Brandrisiko: Reibung oder Beschädigungen können dazu führen, dass sie sich im Restmüll entzünden. Solche Feuer können Müllfahrzeuge ebenso wie Sortieranlagen betreffen.

Für abgebrannte Einweg-Grablichter aus Wachs sind die eigens dafür bestimmten Behälter am Friedhof vorgesehen. Fehlen solche Behälter am Friedhof, dürfen die abgebrannten Wachskerzen in den Restmüll.

Pflanzlicher Grabschmuck braucht vor der Entsorgung eine Trennung der Materialien. Folien und Kunststoffteile müssen zuerst entfernt werden. Danach dürfen Zweige, Laub, Reisig und Blumen in die Biotonne oder in einen Kompostcontainer. Kränze und Gestecke sind vorab in ihre einzelnen Bestandteile aufzuteilen: Pflanzliches kommt in den Bioabfall, Draht zum Altmetall. Über den Restmüll sind Kunststoffblumen, Schleifen, Steckschwämme und Styropor zu entsorgen.

Mittlerweile lassen sich viele Kunststoffe, die bei floristischen Arbeiten verwendet werden, durch Materialien ersetzen, die kompostiert werden können. Ein Beispiel sind Unterlagen aus Recyclingpapier, die anstelle von Styropor verwendet werden können. Zu den Leichtverpackungen zählen Folien, Blumentöpfe und Erdsäcke, nicht aber zum Bioabfall. Für Blumentöpfe gelten die örtlichen Entsorgungsvorgaben. Die Regeln können sich zwischen Gemeinden und Abfallverbänden unterscheiden. Friedhofsgäste sollten daher die Beschilderung vor Ort und die Informationen ihrer Gemeinde beachten.

Die Zahl der Friedhofsbesucherinnen und -besucher, die statt Wachskerzen LED-Kerzen verwenden, steigt. Gegenüber Wachskerzen zeichnen sie sich meist durch eine längere Lebensdauer und eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Witterung aus.

Aktualisiert – Entsorgungshinweis zu LED-Grablichtern präzisiert.

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