MA 56 erhält keine Anträge für Klimageräte aus dem elften Bezirk
Bild mit KI erstellt Die MA 56 hat keinen Antrag aus dem elften Bezirk erhalten. Eine Ablehnung gab es nicht.
Die Abteilung Stadt Wien – Schulen (MA 56) weist die Darstellung zurück, wonach sie die Übernahme oder Aufstellung mobiler Klimageräte an Wiener Schulen verhindere. Für die konkret öffentlich diskutierten Geräte sind bei der MA 56 bislang keine entsprechenden Anträge von Schulen aus dem elften Bezirk eingelangt. Eine Ablehnung hat es daher nicht gegeben und wird es auch nicht geben.
Andrea Trattnig, Leiterin der Abteilung Stadt Wien – Schulen, bezeichnete den Vorwurf als nicht nachvollziehbar. Die Verantwortung für die konkrete Übernahme und die organisatorische Abwicklung liege beim jeweiligen Schulstandort. Die MA 56 gebe klare und sichere Rahmenbedingungen für den Betrieb der Geräte vor.
Schulleitungen entscheiden über Betrieb und Wartung
Über die Übernahme mobiler Klimageräte entscheidet grundsätzlich der jeweilige Schulstandort beziehungsweise die dortige Schulleitung. Mit der Übernahme eines Geräts geht auch die Verantwortung für den laufenden Betrieb einher. Dazu zählt vor allem die Organisation der erforderlichen Wartung, die Sache der jeweiligen Schulleitung ist.
Die Schulstandorte haben unterschiedliche räumliche, technische und organisatorische Voraussetzungen. Die dafür geeigneten Lösungen sollen daher standortbezogen entwickelt werden. Eine zentral vorgegebene Einheitslösung für alle Wiener Schulen hält die MA 56 diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht für angemessen. Die Schulleitungen müssen klären, wie Betrieb und Wartung an ihrem Standort dauerhaft sichergestellt werden. Diese Lösungen müssen erst noch entwickelt werden.
Eine Anfang September an die Schulleitungen übermittelte Leitlinie legt Rahmenbedingungen für den Einsatz mobiler Klimageräte fest. Die MA 56 betont, dass die Vorgaben weder eine bürokratische Hürde seien noch Anschaffung oder Übernahme verhindern sollten. Zusätzliche technische Geräte müssen an Schulen sicher und ordnungsgemäß betrieben werden. Mobile Klimageräte sind nach den Herstellerangaben zu betreiben, zu überprüfen und zu warten. Die MA 56 begründet diese Anforderungen mit dem Schutz der Schüler*innen und des Personals.
Lass Deine Reaktion da
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.



Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Öffne diesen Beitrag in der Nachrichten.jetzt-App und schreib Deine Meinung dazu.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.