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Wien legt Gesetzentwurf zur Dienstgeberabgabe öffentlich aufBild mit KI erstellt

Der Entwurf zur Änderung der Dienstgeberabgabe liegt bis 15. Oktober öffentlich auf. Stellungnahmen sind per E-Mail oder schriftlich möglich.

Das Amt der Wiener Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe ausgearbeitet.

Der Entwurf samt Erläuterungen liegt vom 1. bis 15. Oktober 2026 bei den magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Er ist auch unter www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar. Vor Ort ist die Einsichtnahme während der Öffnungszeiten möglich.

Stellungnahmen können per E-Mail an finanzangelegenheiten@ma05.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Abgegebene Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht, sofern die Stellungnehmenden die Veröffentlichung nicht ausdrücklich untersagen.

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