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Gerhard Karner spricht an einem Rednerpult, flankiert von weiteren Personen und österreichischen sowie EU-Flaggen.

Bis Jahresende soll ein konkretes Partnerland für Rückkehrzentren feststehen. Zugleich geht die Reduktion der Sozialhilfe für Asylberechtigte in Begutachtung.

Am 23. Oktober beginnt die Begutachtung einer Kürzung der Sozialhilfe für Asylberechtigte. Innenminister Gerhard Karner nannte sie bei einer Pressekonferenz als eine von drei nötigen Maßnahmen. Dazu zählen auch Rückkehrzentren außerhalb Europas und die Möglichkeit, aus der Strafhaft abzuschieben.

Österreich treibt die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten gemeinsam mit Griechenland, Dänemark, den Niederlanden und Deutschland voran. Bis Jahresende soll geklärt sein, mit welchem Staat die Umsetzung erfolgt. Seit ihrer Gründung im Jänner 2026 kommt die Gruppe der Umsetzer in wiederkehrenden Abständen zusammen. Für Mitte November ist bei der Vienna Migration Conference die nächste Zusammenkunft der Gruppe vorgesehen. Karner zufolge würden die Zentren die Überzeugungskraft der Behauptungen von Schleusern schwächen.

Österreich führte ein strukturiertes Programm für Abschiebungen und Rückkehr nach Syrien ein, nachdem die Herrschaft des Assad-Regimes beendet worden war. Für bestimmte Gruppen sah eine Rückkehraktion mehr Geld für den Neustart vor, um sie zur Rückkehr aus eigenem Entschluss zu bewegen. Karner bezeichnete sie als deutlich billiger für Österreich und als wichtig für den Aufbau Syriens.

Mehr als 1.100 Personen nahmen laut Gruppenleiterin Elisabeth Wenger-Donig die Rückkehrberatung in Anspruch. Sie zog eine vorläufig positive Bilanz. Im Oktober startete außerdem ein mit internationalen Partnern umgesetztes Projekt zur unterstützten Rückkehr und Reintegration in Syrien.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2026 wurden knapp 7.400 Anträge auf vorübergehenden Schutz gestellt. 38 Prozent waren Erstanträge, die übrigen Folgeanträge. Laut BFA-Direktor Gernot Maier lag die Zahl auf dem niedrigsten Niveau seit mehr als zehn Jahren. Zugleich gab es mit knapp 12.000 Außerlandesbringungen einen Höchstwert. 6.030 Personen reisten nach einer Rückkehrentscheidung eigenständig aus. 5.945 Personen wurden zwangsweise außer Landes gebracht, nachdem sie nicht eigenständig ausgereist waren und eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorlag. Unter den zwangsweise außer Landes gebrachten Personen waren 48 Prozent strafrechtlich verurteilt.

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